Ein Erfahrungsbericht vom Seminar "Rund ums Vergaberecht – Basiswissen für Restaurator:innen: Umgang mit Ausschreibungen in allen Fachbereichen"
Am Samstag, den 24. Februar 2024, fand an der HAWK Hildesheim das Seminar "Rund ums Vergaberecht – Basiswissen für Restaurator:innen statt. Ausgerichtet wurde es dankenswerterweise von der Interessensgruppe Selbständige Freiberufler (IGSF) des VDR.
Nach einer kurzen Begrüßung durch Dipl.-Rest. Linda Schäfer (IGSF) und Dr. Ralf Buchholz (HAWK Hildesheim) startete das Seminar direkt mit dem Thema Vergaberecht. Referent war der Rechtsanwalt Christian Esch LL.M., der den anwesenden Restaurator:innen die Grundlagen des Themas mit viel Humor und ausgesprochen anschaulich näher brachte. Hierbei wurde das Vergaberecht sowohl aus der Sicht der Bietenden als auch der Vergebenden beleuchtet.
Herr Esch erläuterte verständlich die verschiedenen Vergabeverfahren, den Unterschied zwischen den unterschwelligen (nationalen) und den oberschwelligen (EU-weiten) Vergaben und durchlief ein Vergabeverfahren am Beispiel einer Vergabestelle und eines Bietenden (der fiktiven Restaurierungsspezial GmbH).
Die Verantwortungsbereiche der Vergabestellen wurden ebenso beleuchtet wie auch die Möglichkeiten von Bietenden mit unzulänglichen Vergaben umzugehen sowie der etwas gewöhnungsbedürftige Begriff des Frivolen Bieters. [1] Fragen der Teilnehmer:innen wurden während des Seminars laufend zugelassen, was den Vorteil mit sich brachte, dass die einzelnen Themen immer mit ausreichend Fallbeispielen aus dem Restaurator:innenalltag versehen waren.
Das Seminar ist unbedingt all denjenigen zu empfehlen, welche ein Basiswissen im Bereich des Vergaberechts erlangen möchten. Mir, die ich selbst kurz vor dem Seminar auf meine erste Vergabe mitgeboten hatte, konnte das Seminar viele Fragen beantworten und ich fühle mich deutlich gerüsteter für alle kommenden Vergaben. Eingerahmt durch das moderne Auditorium der HAWK Hildesheim und eine leckere Mittagessensverpflegung war es ein lehrreicher und angenehmer Tag.
Hamburg, den 10.3.24, Maja Rinck
[1] Anm. d. Redaktion.: Der frivole Bieter oder auch die frivole Kalkulation sind feststehende Begriffe im Baurecht. Frivol ist im Sinne von dreist und schamlos zu verstehen. Dabei werden Fehler bewusst eingebaut und ausgenutzt. Frivolität am Bau kann sowohl in den Leistungsverzeichnissen vorkommen als auch bei den Angeboten.