Meldung vom 14.11.2024
In-situ-Stickstoff: Produktzulassung bis Ende 2034
Gute Neuigkeiten: Wie uns Bill Landsberger vom Rathgen Forschungslabor mitteilte, kann in situ generierter Stickstoff wieder längerfristig zum Schutz des kulturellen Erbes angewendet werden. Er schreibt: "Nachdem in situ generierter Stickstoff als Wirkstoff genehmigt wurde und Aufnahme in Anhang I der EU-Biozidverordnung fand, entfiel die befristete Ausnahmeregelung als Voraussetzung zur Zulassung der Anwendung. Ein erneuter Antrag auf Produktzulassung für die maximale Dauer von zehn Jahren bis Ende Juli 2034 wurde per Allgemeinverfügung der BAuA positiv beschieden."
Weitere Informationen sind der Allgemeinverfügung (PDF) und dem Amtsblatt der Europäischen Union (PDF) zu entnehmen.
Meldung vom 10.08.2023
In-situ hergestellter Stickstoff bis Ende 2024 zugelassen
Die Bundesstelle für Chemikalien gibt bekannt, dass die nationale Zulassung der Verwendung von in-situ-generiertem Stickstoff im Kulturerbeschutz nun per Allgemeinverfügung vorliegt. Aufgrund der bis Ende 2024 befristeten Ausnahmegenehmigung für den Wirkstoff ist diese Zulassung zunächst ebenso befristet. Aber der Antrag des Rathgen Forschungslabors/Staatliche Museen zu Berlin Stiftung Preußischer Kulturbesitz zur permanenten Wirkstoffgenehmigung wird derzeit bei der Europäischen Chemikalienagentur noch bearbeitet und sollte rechtzeitig vor Ablauf der Frist entschieden sein, sodass die Produktzulassung dann lückenlos verstetigt werden kann.
Meldung vom 10.05.2023
Update zum Zulassungsverfahren
Nach gestriger Videokonferenz des Rathgen Forschungslabors mit Vertretern der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), der Bundesstelle für Chemikalien, des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Umweltbundesamtes (UBA) zur nationalen Zulassung des Biozidprodukts in-situ-Stickstoff möchten wir nun umgehend zum Sachstand informieren.
Aufgrund einer BAuA-internen Umstrukturierung kam es jüngst zum Wechsel der für unseren Antrag zuständigen Personen, was sich auf einen zügigen Fortgang der weiteren Bearbeitung anscheinend ungünstig auswirkt. Es kam eine Vielzahl von Fragen auf, die längst beantwortet schienen und von denen man dachte, dass sie bereits in den Unterlagen abgelegt wären. Die Frage nach einer verlässlichen Prognose mit Terminangaben konnte seitens der BAuA noch nicht beantwortet werden.
Diese Nachrichten sind wenig erfreulich, doch bleibt die den Antrag betreuende Stelle am Rathgen Forschungslabor weiterhin eng am Vorhaben und wird uns zu Neuigkeiten informieren.
Die VDR-Fachgruppe Präventive Konservierung
Meldung vom 15.03.2023
Update zum Zulassungsverfahren
Am 1. und 2. März hat sich das ECHA’s Biocidal Products Committee (BPC) getroffen und Stellung zur Zulassung von Insitu-Stickstoff bezogen.
Ergebnis: Der Ausschuss der European Chemichals Agency (ECHA) unterstützt die Zulassung von Stickstoff aus der Luft als Wirkstoff mit geringem Risikopotenzial für Anhang I der Biozidprodukte-Verordnung (BPR).
Auf der Website der ECHA sind die beiden Stellungnahmen ganz kurz zusammengefasst. Ergänzende Dokumente sind einsehbar. In einer Podcast-Episode gibt der Ausschussvorsitzende Erik van de Plassche Auskunft über die Höhepunkte der Sitzung.
Die beiden erwähnten Stellungnahmen sollen dort bald auch im Detail abrufbar sein und den einzelnen europäischen Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt werden.
Neuigkeiten auf EU-Ebene sind wieder im Juni zu erwarten, wenn das BPC erneut tagt. Von der BAuA, die für die Produktzulassung in Deutschland zuständig ist, liegen uns aktuell noch keine Neuigkeiten vor.
Meldung vom 07.02.2023
In situ generierter Stickstoff: aktueller Stand
Viele Restaurator:innen fragen sich wann die Zulassung für in situ generierten Stickstoff endlich vorliegen wird. Die Sprecherinnen unserer Fachgruppe Präventive Konservierung haben sich bei Bill Landsberger, Koordinator für Deutschland, nach einem aktuellen Stand erkundigt. Dieser schreibt:
„Die zwei Anträge, zum einen der ECHA-Antrag auf permanente Genehmigung des Wirkstoffs in situ generierter Stickstoff durch Aufnahme in Anhang I, Kategorie 2 der EU-Biozidverordnung und zum anderen der Antrag bei der BAuA, Bundesstelle für Chemikalien zur nationalen Zulassung des Verfahrens der Anwendung von in situ generiertem Stickstoff als Biozidprodukt gegen Schädlingsbefall in Deutschland, werden derzeit bei den zuständigen Stellen noch bearbeitet. Die nationale Produktzulassung ist durch die BAuA im ersten Quartal 2023 in Aussicht gestellt.
Wir rechnen damit, dass die ECHA-Wirkstoffgenehmigung längst vor dem Ende der derzeitigen Ausnahmegenehmigung bis Ende 2024 erfolgen wird. Nun am 3. März wird das Biocidal Products Committee (BPC) der ECHA hierzu seine Stellungnahme veröffentlichen, sodass eine permanente Genehmigung dann unmittelbar bevorstehen kann."
Meldung vom 24.08.2022
Neues zum Thema in situ generierter Stickstoff
Nach Auskunft des Rathgen-Forschungslabors der Staatlichen Museen zu Berlin können wir der den Antrag bearbeitenden Stelle der BAuA zufolge mit einem Abschluss des Zulassungsverfahrens für in situ generierten Stickstoff zum Schutz des kulturellen Erbes zum Ende des Jahres 2022 rechnen.
Das Sprecherteam der VDR-Fachgruppe Präventive Konservierung
Meldung vom 09.02.2021
Antrag auf Zulassung von in situ-Stickstoff in Arbeit
Zum Dauerbrenner Stickstoff gibt es nur kleine, aber wichtige Neuigkeiten. Der Stand ist, dass die Stiftung Preußischer Kulturbesitz SPK derzeit einen Antrag auf Zulassung des In-Situ-Stickstoffs erarbeiten lässt. Wann der beschieden werden wird, können wir noch nicht sagen.
Aber in der Zwischenzeit sollten sich alle Museen, Sammlungen und Institutionen, die eine Anlage betreiben oder dies planen (!) beim Rathgen Forschungslabor Berlin (Bill Landsberger, b.landsberger[at]smb.spk-berlin.de) melden, um ihren Bedarf anzumelden.
Das Sprecherteam der VDR-Fachgruppe Präventive Konservierung
Meldung vom 16.11.2020
Stickstoff: Wichtiger Schritt auf dem Weg durch die Instanzen
Es gibt gute Neuigkeiten im Kampf um die Erhaltung unseres Kulturgutes:
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat einen Fördermittelantrag an die Staatsministerin für Kultur und Medien gestellt, damit die Produktzulassung und die permanente Wirkstoffgenehmigung für in-situ-generierten Stickstoff betrieben werden kann. Die Kollegen im Rathgen-Forschungslabor werden mit den Geldern ein Beratungsunternehmen beauftragen, was für die rasche Erstellung und Einreichung der erforderlichen Anträge bei der Bundesstelle für Chemikalien der BAuA notwendig ist.
Cord Brune
Sprecher der VDR-Fachgruppe Präventive Konservierung
Meldung vom 02.10.2020
Ausnahmegenehmigung rückt näher, aber es ist noch nicht vorbei!
Am 9. September 2020 hat die Europäische Kommission einen Beschluss veröffentlicht, der es der zuständigen deutschen Behörde erlaubt zum Schutz des kulturellen Erbes die Schädlingsbekämpfung im Anoxia-Verfahren mit in situ hergestelltem Stickstoff zuzulassen.
Der Verband der Restauratoren freut sich sehr über diesen Erfolg. An diesem hatten auch viele VDR-Mitglieder Anteil, indem sie an einer öffentlichen Konsultation teilnahmen. Insgesamt 1487 Fachleute hatten sich europaweit für den Einsatz von Stickstoff zur Bekämpfung von Schadorganismen ausgesprochen und begründet, warum andere Verfahren zur Behandlung des Kulturguts nicht ausreichen.
Diese Gründe sind im Beschluss ausführlich dargelegt. Zusammenfassend schreibt die Kommission: „Diese Argumente lassen die Schlussfolgerung zu, dass in situ hergestellter Stickstoff für den Schutz des kulturellen Erbes in Deutschland unverzichtbar ist und keine geeigneten Alternativen dazu verfügbar sind.“ In der Folge lautet der Beschluss: „Deutschland darf zum Schutz des kulturellen Erbes die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten, die in situ hergestellten Stickstoff enthalten, bis zum 31. Dezember 2024 zulassen“.
ABER: Leider ist das weitere Verfahren kein Automatismus. Nun braucht es einen Antrag einer Einrichtung, bei dem es darauf ankommt, dass alle Museen und Sammlungen in Deutschland das Anoxia-Verfahren wieder einsetzen dürfen. Dafür müssen die Beteiligten (nationale Genehmigungsbehörde und beantragende Institution) dafür Sorge tragen, dass die Ausnahmegenehmigung entsprechend formuliert ist, um alle technischen Verfahren bzw. Geräte für die Herstellung des in-situ-Stickstoffs zuzulassen. Dies ist nicht ganz einfach und bedarf einiger Arbeit. So kann es also noch einige Zeit dauern bis die formale Wiederzulassung erfolgt sein wird. Genauere Schätzungen als drei bis zwölf Monate wären unseriös.
Bis dahin sollten wir aufmerksam bleiben. Der VDR möchte alle Mitglieder und weitere Betroffene bitten, auf Zuruf wieder zur Verfügung zu stehen, um für den Schutz des Kulturgutes einzustehen. Gemeinsam können wir viel erreichen!
Weiterführende Informationen:
Im Wortlaut finden Sie den "Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1265 der Kommission vom 9. September 2020 zur Ermächtigung Deutschlands, zum Schutz des kulturellen Erbes Biozidprodukte mit in situ hergestelltem Stickstoff zuzulassen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 6028)" unter dem nachfolgenden Link: https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/cd3c6dfd-f3f8-11ea-991b-01aa75ed71a1/language-de
Meldung vom 14.06.2020:
Stickstoff: Silberstreifen am Horizont
In Sachen Stickstoff als Biozid und der Ausnahmegenehmigung für die Schädlingsbekämpfung an Kulturgut gibt es vielversprechende Neuigkeiten. Im Verlauf des Sommers wird durch den zuständigen Ausschuss der Europäischen Kommission ein Rechtstext veröffentlich werden, der die lang erwartete Ausnahmegenehmigung für die Verwendung des Anoxia-Verfahrens gegen Schädlinge an Kunst- und Kulturgut auch in Deutschland ermöglichen wird.
Dies wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses in Brüssel bekannt gegeben. Demnach haben bisher sechs Länder eine Ausnahmegenehmigung beantragt (Deutschland, Dänemark, Frankreich, Portugal, Österreich und Spanien). Zwei weitere Länder erklärten, dass auch sie noch einen Antrag stellen werden. Sobald der Gesetzestext veröffentlicht ist, können Museen oder Verbände Anträge auf Zulassung von in-situ-Stickstoff (mittels Generatoren) als Biozidprodukt stellen. So rückt ein Zeitplan für die Wiederinbetriebnahme von Anlagen in greifbare Nähe.
Es gibt aber auch einen Wermutstropfen: Die Regelung wird bis zum 31.12.2024 befristet sein. Sie ist eben eine „Ausnahme“. Daher muss parallel zu dem Zulassungsantrag auch ein „Antrag auf Anhang-I-Aufnahme“ von in-situ-Stickstoff gestellt werden. Die Kollegen aus Österreich sind der Ansicht, dass für einen solchen Antrag etwa ein Jahr benötigt werde. Sobald in-situ-Stickstoff im Anhang I verzeichnet ist, können Anträge auf eine "vereinfachte Zulassung" gestellt werden, was das Verfahren tatsächlich einfacher macht, dieses aber trotzdem regelmäßig wiederholt werden muss.
Cord Brune
VDR-Fachgruppe Präventive Konservierung
Hinweis auf Medienberichterstattung:
Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) brachte zum Thema Schädlinge im Museum und zur EU-Verordnung einen Bericht, der in den Medien mehrfach verbreitet wurde, darunter auch in der Süddeutschen Zeitung vom 03.06.2020 mit dem Titel "Verfressene Kunstliebhaber".
Meldung vom 14.02.2020:
Anhörung erfolgreich
Unser Einsatz hat sich gelohnt! Die rege Beteiligung vieler Kollegen an der öffentlichen Anhörung zu Stickstoff zeitigt nun den gewünschten Erfolg: Es wird nationale Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von Stickstoff bei der Schädlingsbekämpfung geben. Dies haben die knapp 1.500 Institutionen und Einzelpersonen aus der gesamten EU erreicht, die sich im Anhörungsverfahren geäußert hatten. 76% der Stellungnahmen kamen aus Deutschland und nur insgesamt drei Einreichungen haben sich gegen eine Ausnahmegenehmigung ausgesprochen.
Auf der Sitzung der zuständigen Kommission in Brüssel in der letzten Woche wurde daraufhin entschieden, dass dem ursprünglichen Antrag von Österreich auf eine Ausnahmegenehmigung stattgegeben werden wird. Weitere Anträge von Spanien und Frankreich liegen schon vor. Nun müssen Deutschland und die anderen interessierten Länder eigene Anträge einreichen und diese genehmigen lassen. Trotz des dringenden Bedarfs an Bekämpfungsmaßnahmen ist mit einer Umsetzung der Ausnahmegenehmigung in Deutschland realistischerweise erst in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen. Wir werden uns an der Ausarbeitung so weit wie möglich beteiligen und Sie weiter auf dem Laufenden halten, damit das Anoxia-Verfahren baldmöglichst wieder eingesetzt werden kann.
Frühere Meldungen zum Thema:
19. Dezember 2019: Jetzt zählt's! Dringender Aufruf zur Beteiligung am Stickstoff-Anhörungsverfahren
30. August 2019: Aktuelle (Nicht-)Entwicklungen zum Stickstoff-Verbot
12. Juni 2019: Neues zur EU-Biozidverordnung auf europäischer Ebene
03. Oktober 2018: EU-Biozid-Verordnung – eine Gefährdung für den Kulturgüterschutz?!