Stand 20.08.2019
Zum Thema Stickstoff-Verbot sind in letzter Zeit einige ungenaue oder auch fälschliche Nachrichten in Umlauf gekommen: Leider ist trotz einiger Bemühungen nach wie vor die Verwendung des Stickstoffverfahrens (eigentlich genauer: Anoxia-Verfahren) zur Schädlingsbekämpfung durch die Biozidprodukte-Verordnung der EU (Nr. 528/2012) verboten.
Die zuständige deutsche Behörde BAUA wird in Brüssel eine Ausnahmegenehmigung beantragen, damit sauerstofffreie Atmosphären demnächst wieder zum Schutz des Kulturgutes eingesetzt werden können. Voraussichtlich im September (18.-20.09.2019) wird über solche für die EU neuartigen Ausnahmeregelungen zum ersten Mal beraten. Leider wird vor November noch nicht endgültig über die Ausnahmeregelung entschieden, und wie diese konkret aussehen und umgesetzt werden könnte, ist bisher unklar. Die Möglichkeit, dass das Anoxia-Verfahren nicht in dem Umfang wie vor dem Verbot des Stickstoffs eingesetzt werden kann, besteht demnach nach wie vor. Das wird weiterhin das Kulturgut innerhalb der Europäischen Union der akuten Zerstörung durch Insekten aussetzen und (nur mal monetär betrachtet) Millionenwerte gefährden, von den ideellen Verlusten ganz abgesehen. Zu den Argumenten für die generelle Wiederzulassung von Stickstoff beachten Sie bitte auch die ausführliche Stellungnahme von ICOM-Deutschland (s Link).
Damit wir in Zukunft das Anoxia-Verfahren weiterhin zur Schädlingsbekämpfung einsetzen können, muss der eigentlich ungiftige Stickstoff – der in diesem Verfahren noch nicht einmal der wirksame Stoff ist – wieder generell zugelassen werden. Dazu ist es nötig, eine Mehrheit der europäischen Länder davon zu überzeugen, dass dieses Verfahren unverzichtbar und dringend notwendig ist.
Genau dazu brauchen wir Ihre Hilfe: Wir möchten Sie bitten, Ihre Kontakte zu europäischen Kolleginnen und Kollegen zu nutzen, um diese dazu zu bewegen, ihre jeweilig zuständigen nationalen Behörden baldigst anzusprechen und sie aufzufordern, in Brüssel tätig zu werden, so dass das Anoxia-Verfahren mittels Stickstoff wieder zugelassen wird. Wenn dies noch vor der Sitzung am 18.-20.09. geschieht, bekommt die Ausnahmegenehmigung hoffentlich mehr Gewicht und wird ggf. besser anwendbar ausfallen. Bisher haben neben Deutschland (nur) die Länder Belgien, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Niederlande, Österreich, Slowakei, Spanien und Tschechien (unverbindlich) erklärt, dass sie eine solche Ausnahmegenehmigung beantragen wollen. Damit es dazu tatsächlich kommt und um im nächsten Schritt Stickstoff europaweit wieder zuzulassen, lohnt es sich also, in allen europäischen Ländern tätig zu werden.
Das Procedere könnte ganz einfach so aussehen:
- Sie sprechen die Kollegen an, die Sie im europäischen Ausland kennen und schicken ihnen die hier angefügten PDFs (Stellungnahme von ICOM-Europe zum Stickstoffverbot in Englisch und eine Liste mit den zuständigen nationalen Behörden). Am besten wäre eine persönliche Ansprache und Überzeugung der Kollegen. Die unten verlinkten Dokumente können Ihnen bei der Überzeugungsarbeit helfen.
- Die europäischen Kollegen sollten ihre nationalen Verbände – Restauratoren-Verbände und Museumsverbände wie ICOM oder andere rein nationale und regionale Verbände – ansprechen und sie auffordern, über die nationale zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen und generell die Einstufung von Stickstoff als Biozidprodukt zu ändern.
- Außerdem könnte jeder einzelne europäische Kollege weitere Personen in seinem Land (z.B. Museumskollegen) oder in anderen europäischen Ländern informieren und das Thema noch weiter verbreiten.
So können wir gemeinsam ein starkes Feedback nach Brüssel erzeugen und tatsächlich etwas zum Schutz des europäischen Kulturgutes bewegen. Sollten Sie selbst weitere Ideen haben, wie das Thema vorangebracht werden kann oder Fragen auftauchen, steht dem nichts im Wege. Gerne können Sie sich mit Anregungen auch an die Geschäftsstelle des VDR in Berlin wenden.
Cord Brune, Sprecher der VDR-Fachgruppe Präventive Konservierung
Paul Grasse, VDR-Geschäftsstelle Berlin
Kontakt:
Taubenstr. 1, 10117 Berlin
E-Mail: grasse(at)restauratoren.de
Tel.: 030 – 35 05 34 85
Mobil.: (0178) 274 55 77
Links:
- Anschreiben an die europäischen Kollegen (englisch, zur möglichen Weitergabe an die europäischen Kollegen, darf gerne an die Adressaten angepasst werden)
- Stellungnahme ICOM-Deutschland (zu Ihrer Information und ggf. zur Weitergabe an deutschsprachige Kollegen)
- Stellungnahme ICOM-EUROPE (englisch, zur Weitergabe an die europäischen Kollegen)
- Liste der zuständigen Behörden nach Ländern (englisch, zur Weitergabe an die europäischen Kollegen)
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