Sind Festpreis-Angebote ratsam? Was muss ich unternehmen, wenn ich bemerke, dass ich mehr Stunden zur Restaurierung des Gemäldes benötige als veranschlagt? Und wie kann ich sichergehen, dass der Auftraggeber nach der Annahme des restaurierten Objekts auch meine veranschlagten Kosten zahlt? Wer selbstständiger Restaurator ist, wird sich diese Fragen sicherlich schon gestellt haben.
Kostenloser Service für unsere Mitglieder
Das vierte für unsere VDR-Mitglieder kostenlose Webinar – von jetzt an als Reihe THEMA | heute – widmete sich am 21. April 2021 diesen Rechtsfragen im Verhältnis zwischen Restaurator und Auftraggeber. Die Rechtsanwälte Jakob Braeuer und Julia Koa aus der auf Kunstrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Bauschke/Braeuer in Berlin führten die 117 teilnehmenden VDR-Mitglieder systematisch in die Welt der Vertragsgestaltung ein. Aus dem recht trockenen Thema entwickelten sie einen lebendigen Vortrag mit vielen konkreten Beispielen aus dem Restauratorenberuf und einem anschließenden angeregten Dialog mit den Mitgliedern. Die Anwälte rieten dazu, von vornherein die Konditionen eines Restaurierungsauftrags genau mit dem Auftraggeber festzulegen, dazu zählen Leistungsumfang und das Vergütungsmodell. Wichtig ist, ob ein Pauschal- oder Festpreis vereinbart werden oder dem Kostenvoranschlag der Vorzug gegeben werden soll. Die Vor- und Nachteile der Modelle wurden schrittweise und anschaulich erklärt.
Haftung, Mängel und Urheberrecht
Für viele relevant waren die Themen der Vergütungsanpassung bei Nachträgen. Auch was bei Mängelrügen geschehen kann, erläuterten Jakob Braeuer und Julia Koa. Sie sprachen darüber hinaus über Haftungsausschlüsse, Kündigungsmöglichkeiten und den wichtigen juristischen Akt der Abnahme – die körperliche Entgegennahme des Werks und die Anerkennung des Auftraggebers als im Wesentlichen vertragsgemäß erfüllte Leistung. Zum Schluss wurden urheberrechtliche Aspekte bei der Arbeit mit Kunst- und Kulturgut erörtert. Hier ging es zum Beispiel um den Einfluss des Künstlers auf seine Werke, wenn er schon nicht mehr Eigentümer ist oder um das Einholen von Fotorechten bei der Darstellung von Restaurierungsmaßnahmen.
Lobende Worte
Schon während des kurzweiligen Vortrags beteiligten sich viele VDR-Mitglieder und stellten im Chat vor allem Fragen mit Praxisbezug aus ihrem Berufsalltag. Die Antworten flochten die Anwälte in den Vortrag ein und freuten sich, dass alle Teilnehmenden bis zum Schluss eingeloggt blieben. Über die zahlreichen lobenden Worte zum Webinar freute sich dann nicht nur das Anwaltsteam, sondern genauso die organisierende Geschäftsstelle und das Präsidium, das die von den Mitgliedern sehr gut angenommene Webinarreihe verstetigen möchte.
Bericht von Dr. Christiane Schillig
Geschäftsführerin VDR