Werden wirtschaftliche Interessen künftig über den Erhalt oder Abriss wertvoller Baudenkmäler entscheiden? Dem Entwurf des neuen Denkmalschutzgesetzes zufolge steht dies zu befürchten.
Auf den letzten Metern der noch amtierenden Landesregierung NRW wird Ina Scharrenbach (CDU), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes NRW, am 16.02.2022 den Antrag zur Änderung des Denkmalschutz-gesetzes zur ersten Lesung der Tagesordnung des Plenums in den Landtag einbringen.
Es hat den Anschein, als wolle man mit aller Macht zum Ende der Legislaturperiode noch diesen einen inzwischen dritten Gesetzesentwurf durchbringen. Die Gesetzesnovelle – sollte sie kommen – brächte erhebliche Veränderungen für unser Kulturgut, unser Stadtbild sowie unsere Identität und Sozialkultur mit sich. Einzigartige historische Bauwerke, die mit 1,5% nur einen verschwindend kleinen Anteil aller Bausubstanz in NRW ausmachen, würden künftig zum politischen Spielball werden. Fachliche Expertise würde ausgehebelt.