Der Bund hat sich nach langjährigen Verhandlungen mit den Gewerkschaften auf eine neue Entgeltordnung zum Tarifvertrag im öffentlichen Dienst (TVÖD) geeinigt. Im Geltungsbereich Bund werden damit die alten Verträge aus dem BAT von 1968 abgelöst.
Eine erste wichtige Einigung zur Entgeltordnung konnte nun nach mehrjährigen Verhandlungen erzielt werden. Diese betrifft den sogenannten Geltungsbereich „TVöD Bund“, der für die Angestellten in öffentlichen Einrichtungen des Bundes gilt, so zum Beispiel für die Restauratoren in den Bundesmuseen. Dabei haben sich die beteiligten Gesprächspartner darauf verständigt, die Tarifbeschäftigten des Bundes nach der neuen Entgeltordnung „Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst“ (TVöD) zu entlohnen.
Dies war angesichts der vielen veränderten Berufsfelder und Anforderungsprofile im öffentlichen Dienst dringend erforderlich. Bis heute liegt der Bezahlung vieler Angestellten im öffentlichen Dienst noch der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) aus dem Jahr 1968 zugrunde. Dies trifft insbesondere auch auf Restauratoren zu, deren Berufsbild und Tätigkeitfeld sich in den letzten Jahrzehnten maßgeblich weiterentwickelt hat.
Die Beschäftigten in der Konservierung, Restaurierung und Grabungstechnik finden sich in dieser neuen Entgeltordnung im Teil III wieder und zwar mit einer Eingruppierung bis in die Entgeltgruppen EG 15. Als ganz wichtige Errungenschaft für die Entgelte EG 13-15 ist hierbei die einschlägige, abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung neben den entsprechenden Tätigkeiten benannt bzw. die einschlägige abgeschlossene Hochschulbildung für die Entgelte EG 9-12. Unterhalb der EG 9 finden sich nur noch Tätigkeiten im sogenannten „Bereich der Konservierung und Restaurierung“, die als dem Restaurator assistierende Arbeiten zu verstehen sind. Das sehr komplexe und hoch verantwortliche Berufsbild wird nun widergespiegelt, indem etwa die präventive Konservierung, kunsttechnologische Untersuchung und Forschung, beratende und gutachterliche Tätigkeiten sowie organisatorische Aufgaben im Bereich Leihverkehr und Ausstellungen genannt werden, die seit langem in der Verantwortung von Restauratoren liegen, im alten BAT aber noch keine Berücksichtigung fanden.
Auf der Basis dieses Abschlusses im Geltungsbereich „TVöD Bund“ wird nun auch im Geltungsbereich „TVöD Kommunen“ (VKA) verhandelt, mit dem Ziel auch für die Angestellten in den kommunalen Einrichtungen moderne Entgeltordnungen zu schaffen. An diesen Verhandlungen sind Restauratoren aus dem VDR-Arbeitsausschuss Tarif über die Gewerkschaft ver.di beteiligt. Diese haben den aktuellen Entwurf für die Beschäftigten in der Konservierung, Restaurierung und Grabungstechnik im Februar bei einem Treffen der Interessengruppe „Restauratoren im Öffentlichen Dienst“ im VDR vorgestellt und diskutiert. Daraufhin hat der Arbeitsausschuss Tarif im Verband der Restauratoren (VDR) e.V. zusammen mit einer Gruppe Kölner Restauratoren ein Positionspapier erarbeitet, das wichtige Verbesserungsvorschläge zum aktuellen Entwurf der neuen Entgeltordnung im Geltungsbereich Städte und Gemeinden für Beschäftigte in der Konservierung, Restaurierung, Präparierung und Grabungstechnik verfasst. Dieses Positionspapier ist am 20. März über ver.di-Köln an die Verhandlungsführer der Arbeitnehmerseite verschickt worden.
Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung einer zeitgemäßen Entgeltordnung für Restauratoren getan. Nun gilt es die Reaktionen abzuwarten, trotzdem weiter am Thema „dranzubleiben“ und noch eine Verbesserung für den Tarifvertrag der Länder zu erreichen.