Mit Kalkül 34: Neues zum „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ von der KfW Bank

Die Entscheidung, sich als Restaurator:in selbstständig zu machen, ist ein aufregender Schritt, der mit vielen Herausforderungen verbunden ist. Eine der größten Hürden für angehende Unternehmer:innen ist die Finanzierung ihrer Geschäftsidee. […]
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Die Entscheidung, sich als Restaurator:in selbstständig zu machen, ist ein aufregender Schritt, der mit vielen Herausforderungen verbunden ist. Eine der größten Hürden für angehende Unternehmer:innen ist die Finanzierung ihrer Geschäftsidee. Gründerkredite können eine wertvolle Unterstützung bieten, doch die vielen Angebote und Informationen machen es schwer, sich einen Überblick zu verschaffen.

Gründer:innen stehen vor der Frage, welche Optionen seriös sind und wo sie die passende Unterstützung finden können. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf den „ERP-Gründerkredit –StartGeld“, eine vielversprechende Möglichkeit für kleine Unternehmen.

Die Mittel für den „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ stammen aus dem ERP-Sondervermögen. Dieses ist aus dem European Recovery Program (ERP) hervorgegangen, das nach dem Zweiten Weltkrieg ins Leben gerufen wurde, um Europas wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen. In Deutschland blieben diese Gelder als ERP-Sondervermögen erhalten, das die Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für das Bundeswirtschaftsministerium verwaltet. Das Sondervermögen besteht aus zinsgünstigen Krediten und Beteiligungen, die insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Start-ups zugutekommt, und ist somit bis heute ein zentrales Instrument der deutschen Wirtschaftsförderung.

ERP-Gründerkredit – StartGeld

Die KfW bietet mit dieser Kreditart eine Summe von bis zu 125.000 Euro für das Gründungsvorhaben an, wovon bis zu 50.000 Euro für Betriebsmittel wie z.B. Mieten, Werbekosten oder Ausstattung aufgewendet werden dürfen. Bei einem Gründer:innenteam kann jede/r Einzelne bis zu 125.000 Euro beantragen. Für diesen Kredit ist kein Eigenkapital erforderlich. Allerdings sind bei der jeweiligen Hausbank im Antrag auf KfW-Förderung gewisse Kriterien der Kreditwürdigkeit nachzuweisen. Einen Rechtsanspruch auf Gründerkredite gibt es nämlich nicht.

Für einen leichteren Kreditzugang übernimmt die KfW 80 Prozent des Risikos bei der Hausbank. Grundsätzlich hilft die Förderung Investitionen und laufende Kosten zu finanzieren. Sie unterstützt eine Existenzgründung im Neben- und Vollerwerb. Dieser Aspekt ist besonders für Restaurator:innen interessant, die teils angestellt und teils selbstständig arbeiten oder planen in Teilzeit unternehmerisch tätig zu sein. Zu den Konditionen gehört weiterhin, dass das KfW StartGeld bis zu fünf Jahre nach Gründung der Selbstständigkeit beantragt werden kann.

Gefördert werden Investitionen wie Anlagen, Maschinen, Software, Computer, Baukosten, Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, weiterhin Betriebsmittel wie Mieten, Personalkosten, Versicherungen, Messeteilnahmen, Aufwendungen für Marketing und Beratungskosten. Auch wird die Einrichtung eines Material- und Warenlagers unterstützt.

Der "ERP-Gründerkredit – StartGeld" unterstützt jedoch nicht, wenn ein bereits bestehendes Unternehmen in Schwierigkeiten ist oder wenn es saniert werden muss. Auch zum Zweck der Umschuldung oder für Nachfinanzierungen wird dieses Förderprodukt verweigert.

Einzelheiten finden Sie auf der Website der KfW Bank: Merkblatt: ERP-Gründerkredit StartGeld.

Weitere ERP-Gründerkredite

Es gibt zwei weitere Arten des ERP-Gründerkredits. Diese unterscheiden sich in der Höhe ihrer Kreditsumme und weisen auch im Kleingedruckten einige Unterschiede auf. Sie seien an dieser Stelle der Vollständigkeit halber genannt und sollten mit dem „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ nicht verwechselt werden.

  • ERP-Kapital für Gründung bis zu 500.000 Euro
  • ERP-Gründerkredit – Universell:Kreditsummen bis zu 25 Millionen Euro für größere Gründungsvorhaben

Wie beantrage ich einen ERP-Gründerkredit?

Egal für welches KfW-Gründerdarlehen man sich entscheidet, bzw. welches Produkt für das eigene Unternehmen passend ist, jede Antragstellung geht über eine Geschäftsbank, mit der Antragsteller:innen zusammenarbeiten. Das kann auch eine Sparkasse oder Genossenschaftsbank sein. Wichtig zu wissen ist, dass nicht jede Bank mit Förderbanken wie der KfW kooperiert. Bevor man also aktiv wird, gilt es dies bei der Hausbank abzuklären. Denn Banken sind per se nicht verpflichtet, einen Antrag für KfW-Gründerkredite zu bearbeiten bzw. ihn an die Förderbank weiterzuleiten.

Wie bereite ich mich auf das Gespräch mit meiner Hausbank vor?

Ist ein Finanzierungspartner (Geschäfts- oder Hausbank) gefunden, wird dieser den ERP-Gründerkredit bei der KfW beantragen. Eine direkte Antragstellung bei der KfW ist nicht möglich. Zuerst wird die entsprechende Bank Antragsteller:innen und ihre Voraussetzungen für einen Gründerkredit bei einem Beratungsgespräch eingehend prüfen. Dazu gehört auch eine Schufa-Auskunft. Es empfiehlt sich einen Business- und Investitionsplan bereitzuhalten, eine Rentabilitätsrechnung sowie eine Liquiditätsvorschau.

Wichtig: Gründen Restaurator:innen mit mehreren Partner:innen, müssen vor Antragstellung die Besitzverhältnisse aufgestellt werden.

Wenn alle Auskünfte zur Zufriedenheit der Bank erteilt wurden, wird diese den Antrag für den passenden ERP-Gründerkredit direkt an die KfW weiterleiten. Danach kann man den Kreditvertrag mit seiner Bank abschließen, die das Geld dann bei Bewilligung auszahlt.

Alternativen bei einem geringen Finanzbedarf

Grundsätzlich ist es natürlich auch möglich, einen eher kleineren Finanzbedarf über einen Gründerkredit bei einer Sparkasse zu beantragen. Denn auch ohne Eigenkapital können Gründer:innen mit überzeugendem Konzept Kredite erhalten. Eigenkapitalgeber und sogenannte Business Angels verleihen ebenfalls auf Antrag Geld – vielleicht sogar die eigene Familie. Als Existenzgründer:in sollte man aber nicht nur mit der eigenen Hausbank über einen Kredit für seine Unternehmensgründung sprechen, sondern ebenso alternative Bankhäuser kontaktieren, um über mögliche Förderkredite zu sprechen. Sonst verpasst man vielleicht die besseren Konditionen.

Dr. Christiane Schillig

Beachten Sie bitte, dass unsere Serie Tipps für die Praxis vermittelt und ein Ratgeber von Restaurator:innen für Restaurator:innen ist. Sie können keine rechtliche, steuerrechtliche oder psychologische Beratung ersetzen. Bitte wenden Sie sich bei individuellen Anfragen an einen Anwalt, Steuerberater oder Ihre Bank!
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