Die Wahl zum 7. Landtag Brandenburgs findet am 01. September 2019 statt. Der Verband der Restauratoren hat den Parteien zehn Fragen gestellt, die sich sehr konkret mit Kultur und Denkmalpflege, dem Berufstitelschutz und der sozialen Absicherung für den Restaurator befassen. Was haben die Parteien geantwortet? Machen Sie sich selbst ein Bild vor der Wahl.
Das Fehlen des geschützten Berufstitels für Restauratoren führt zu einem enormen Konkurrenzdruck durch wenig oder nicht qualifizierte selbst erklärte „Restauratoren“ außerhalb der Gruppen der wissenschaftlichen Restauratoren oder auch der Restauratoren im Handwerk. Darüber hinaus führt diese Leerstelle zu einer grundlegenden Gefährdung von Kulturgütern und Denkmalen durch unsachgemäße Behandlung. Wird sich Ihre Partei in Regierungsverantwortung für den Schutz des Berufstitels „Restaurator“ auf Landesebene einsetzen?
Die Mehrheit der vom VDR vertretenen Restauratorinnen und Restauratoren ist selbstständig. Obwohl deren Hochschulausbildung hinsichtlich der Dauer und Anforderungen mit einem Ingenieurstudium vergleichbar ist, hat eine Aufnahme des Berufes in die Katalogberufe nach § 18 EStG Restauratoren aber bisher nicht stattgefunden. Damit einher geht die Schwierigkeit, dass Berufsangehörige immer wieder in langwierigen Auseinandersetzungen um die steuerliche Anerkennung als Freiberufler ringen müssen. Auch Zugehörigkeit des Restauratorenberufs zu den Freien Berufen und dessen Orientierung am Allgemeinwohl werden oft angefochten. Kleinstbetriebe finden sich dann als Gewerbe eingruppiert und u.U. mit hohen Steuern und Abgaben belastet oder von berufsständischen Versorgungswerken des Handwerks in die Mitgliedschaft gezwungen. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass der Beruf des Restaurators katalogisiert?
Da nur ein Teil der wissenschaftlichen Restauratoren in öffentlichen Einrichtungen angestellt wird, ist für die meisten Restauratoren die eigene Existenzgründung unerlässlich. Vor allem die Sozialabgaben übersteigen anfangs oft die finanziellen Möglichkeiten der Berufseinsteiger. Der Beruf ist nicht „verkammert“ und kommt nicht in den Genuss entsprechender Versorgungs- und Sozialwerke. Das trägt zu der zunehmend prekären Situation vieler selbstständiger Restauratoren bei. Wie wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass die soziale Absicherung erleichtert wird, z.B. durch die Möglichkeit der dem tatsächlichen Einkommensniveau entsprechenden Anpassung von Krankenkassen-, Rentenversicherungs-, und Sozialbeiträgen?
Der Restauratorenberuf ist zu einem wachsenden Anteil weiblich geprägt. Frauen stellen heute mehr als 90 % der Studienanfängerinnen. In Kombination mit der erwähnten Tatsache, dass der größte Teil der Restauratoren gar keine andere Möglichkeit hat, denn als „Solo-Selbständiger“ zu überleben, stellt die Frage der Familienplanung ein zentrales Risiko dar. In welcher Form wird Ihre Partei sich des Risikos der Unternehmensaufgabe und der Gefahr der Prekarisierung von Frauen im Beruf z.B. durch Familienzuwachs stellen?
Rund jeder dritte Restaurator arbeitet im Öffentlichen Dienst. Dort werden Restauratoren oft nicht ihren Qualifikationen entsprechend eingruppiert. Auch an den meisten staatlichen Museen und Stiftungen herrscht ein Ungleichgewicht zwischen den zu leistenden Aufgaben und der angemessenen tariflichen Eingruppierung von Restauratorinnen und Restauratoren mit Hochschulqualifikation. Dies gefährdet auch den Schutz von Kulturgütern. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Restauratoren mit wissenschaftlichem Hochschulstudium ihrer Qualifikation entsprechend nach EG 13, statt wie bislang oft üblich, nach EG 9 eingruppiert werden?
Kultur ist in Deutschland Ländersache. Die Länder haben also im Kontext des Erhalts des Kulturerbes eine zentrale Rolle. Seit 2008 betreibt z.B. das Land Nordrhein-Westfalen unter Einbeziehung wissenschaftlicher Restauratorinnen in beratender, leitender und koordinierender Funktion das langfristig angelegte Förderprogramm „Substanzerhalt von Kulturgütern – Das Restaurierungsprogramm Bildende Kunst des Landes Nordrhein-Westfalen“. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, auch in Brandenburg ein zentrales breites und mit relevanten finanziellen Mitteln unterlegtes ähnliches Programm zum Schutz von Kulturerbe und Denkmalen zu entwickeln und umzusetzen?
Im Zuge der (geplanten) Verabschiedung des BBIMoG durch das Bundeskabinett sollen mit dem „Berufsbachelor (BBA)/ Bachelor Professional“ und dem „Berufsmaster (BMA)/Master Professional“ neue Titel für handwerkliche Qualifikationen eingeführt werden. Zahlreiche Stimmen warnen davor, dass die Unterscheidbarkeit akademischer Titel und beruflicher Qualifikationen damit aufgeweicht wird. Zusätzlich soll der BMA dem DQR7 zugeordnet werden – während das „alte“ FH-Diplom lediglich dem DQR6 zugeordnet bleibt. Wird sich Ihre Partei im Bundeskabinett gegen diese Aufweichung und die Verschiebung der DQR-Zuordnung stellen bzw. wie gedenken Sie, die Unterscheidbarkeit zwischen beiden Bildungssträngen zu garantieren? Werden Sie sich, sollte das Thema in der KMK wieder aufgerufen werden, dafür einsetzen, dass das „alte“ FH-Diplom für Restauratoren und auch für andere hochqualifizierte Berufsgruppen dem DQR7 zugeordnet werden, so dass diese auch an entsprechend kategorisierten Ausschreibungen teilnehmen können?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass bei denkmal-, museums-, und kulturbezogenen Ausschreibungen des Landes und in Landesbetrieben für restaurierende Aufgaben spezifisch Restauratoren angesprochen werden und eine Versicherung sowohl für die Planung als auch für die Ausführung der Arbeiten am Denkmal obligatorisch ist?
Der Europäische Tag der Restaurierung war 2018 das am meisten besuchte Ereignis im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres. Wird sich das Land Brandenburg im laufenden Jahr am 13. Oktober positiv auf die zweite Auflage des Europäischen Tages der Restaurierung beziehen und sowohl das Denkmalamt als auch seine Museums- und kulturellen Einrichtungen ermutigen, daran teilzunehmen?
Laut Auskunft des Brandenburgischen Bildungsministeriums entsprechen Vorpraktika als Voraussetzung für den Beginn eines Studiums nicht den rechtlichen Rahmenbedingungen im Land. Da das Studium der Restaurierung ein wissenschaftliches Studium mit starkem und notwendigem Praxisbezug ist, muss für eine Berufsqualifizierung durch das Studium ein relevanter Praxisanteil (rd. 1 Jahr) sichergestellt werden. Wie soll dies Ihrer Ansicht nach geschehen?
Hier finden Sie alle Fragen und Antworten zusammengefasst in einer Synopse.
Synopse zu den Wahlprüfsteinen der Landtagswahl Brandenburg 2019 (PDF)
Bildnachweis zum Titelfoto: Stadtschloss Potsdam (Foto: © A.Savin, WikiCommons).