Nach langer, zum Teil stürmischer Debatte verabschiedete der Bundestag am 23. Juni 2016 das novellierte Kulturgutschutzgesetzt, welches nun auch durch den Bundesrat angenommen wurde. Mit Beharrlichkeit bemühte sich der VDR Einfluss zu nehmen und jetzt zeigt sich der Erfolg: Erstmals wird die Tätigkeit der Restauratoren, die fachliche Konservierung und Restaurierung, in einem deutschen Bundesgesetz erwähnt. Der § 18 „Schädigungsverbot“ ist damit ein kleiner, jedoch für die Restauratorenschaft bedeutungsvoller Teil eines komplexen Gesetzes, dass spätestens am 1. August 2016 in Kraft treten soll.
Pressemitteilung Kulturgutschutzgesetz vom 11.07.2016 (PDF)