Initiative zur Kooperation von RiH und VDR

Initiative zur Kooperation von RiH und VDR Die Spitzen der Bundesvereinigung Restaurator im Handwerk (RiH) und des Verbandes der Restauratoren (VDR) haben eine gemeinsame Initiative begründet, um Qualität und Kompetenzen […]

Initiative zur Kooperation von RiH und VDR

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Die Spitzen der Bundesvereinigung Restaurator im Handwerk (RiH) und des Verbandes der Restauratoren (VDR) haben eine gemeinsame Initiative begründet, um Qualität und Kompetenzen bei der Erhaltung des kulturellen Erbes zu stärken. Beide Berufsgruppen sind sich einig: Die Ausbildung ist entscheidend.

Die Präsidenten der Bundesvereinigung Restaurator im Handwerk e.V., RiH, und des Verbandes der Restauratoren e.V., VDR, Bernd Jäger und Dr. Jan Raue, informieren darüber, dass die Verbände eine Facharbeitsgruppe zur Kooperation der Restauratoren und der Restauratoren im Handwerk ins Leben gerufen haben.

Initiative zur Erarbeitung eines Grundsatzpapiers zur Kooperation von RiH und VDR

Die RiH vertritt die Restauratoren im Handwerk, die als Meister und Meisterinnen in ihrem jeweiligen Gewerk eine in der Handwerksordnung geregelte Zusatzausbildung erfolgreich absolviert haben. Der VDR vertritt die Restauratoren und Restauratorinnen, die sich über das Studium ihrer Fachrichtung an einer Hochschule für die Berufsausübung qualifiziert haben. Wie sich daraus ableitet, haben beide Berufsgruppen zwar benachbarte, dennoch unterschiedliche, nämlich einerseits gewerblich-handwerkliche, andererseits freiberuflich-wissenschaftlich definierte Aufgabenfelder. Sie begegnen sich in der Praxis in kollegialer und produktiver Weise.

Das nach einem Treffen in Fulda im Februar 2016 entstandene Papier beschreibt und begründet die Initiative beider Verbände: Initiative zur Erarbeitung eines Grundsatzpapiers zur Kooperation von RiH und VDR, Fulda 2016. Ziel ist es, aus der spezifischen Perspektive gemeinsam verbindliche Grundsätze zu Fragen der jeweiligen Berufsausübung, des Berufszugangs, der Weiterbildung und der Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit der Restaurierung zu erarbeiten – und damit vor allem Qualität und der Kompetenzen bei der Erhaltung des kulturellen Erbes zu stärken.

Denn immer noch bieten in Deutschland selbsternannte „Restauratoren“ ohne oder mit minimalster fachlicher Ausbildung ihre „Künste“ auf dem Markt an: Es ist unverständlich, dass dies aufgrund nichtvorhandener gesetzlicher Regelung fast überall noch legal ist. Dabei müsste allen Verantwortlichen längst klar sein, dass darin ein großes Gefahrenpotential für die Unversehrtheit des nationalen Kulturerbes besteht. Beide Berufsgruppen sind sich deswegen einig: Die Ausbildung ist entscheidend. Ohne gesetzlich geregelte und anerkannte Ausbildung wird man weder Restaurator noch Restaurator im Handwerk!

Denkmalpflege und Restaurierung in Deutschland genießen international einen guten Ruf, der vor allem auf dem Engagement und Spitzenkönnen der Akteure beruht. Hier gilt es, mit Fingerspitzengefühl aufzubauen, nicht Hand ans Fundament zu legen. Eine Nivellierung der Restaurierung durch Aushöhlung der Zugangskriterien und Abstriche an der Qualität würde Kulturgut- und Verbraucherschutz schwächen. Die Restauratoren und die Restauratoren im Handwerk machen sich gemeinsam für das Kulturerbe stark! Ihr definiertes Spezialistentum und ihre sie verbindende Begeisterung bringen sie für die Stärkung von Baukultur und Denkmalpflege ein. Die Initiative ist inspiriert von der Ausrufung des Europäischen Jahres des Kulturellen Erbes, ECHY, im Jahr 2018.