Ab sofort können bei der Koordinationsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) Fördermittel für das Jahr 2025 beantragt werden. Für Maßnahmen des Originalerhalts stehen wieder das BKM-Sonderprogramm und die KEK-Modellprojektförderung bereit. Die Frist für die Einreichung der Anträge ist der 31. Januar 2025.
Im KEK-Portal finden Sie neben den Antragsformularen auch die Präsentation unseres Online-Workshops zur Antragsstellung. Eine Neuerung in diesem Jahr: Ab sofort können KEK-Modellprojektanträge auch online über das Bundesportal eingereicht werden.
Im Jahr 2025 erfolgt außerdem mit Blick auf die krisenbedingt angespannten Haushaltslagen eine Öffnung des bisherigen Förderangebots in der KEK-Modellprojektförderung. Insbesondere kleineren Einrichtungen soll mit dieser Öffnung eine Beteiligung an der Förderung zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts ermöglicht werden.
Weitere Informationen zu den Förderlinien sind zu finden im KEK-Portal.