KEK: Fördermittel für 2025 beantragen

Ab sofort können bei der Koordinationsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) Fördermittel für das Jahr 2025 beantragt werden. Für Maßnahmen des Originalerhalts stehen wieder das BKM-Sonderprogramm und die […]

Ab sofort können bei der Koordinationsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) Fördermittel für das Jahr 2025 beantragt werden. Für Maßnahmen des Originalerhalts stehen wieder das BKM-Sonderprogramm und die KEK-Modellprojektförderung bereit. Die Frist für die Einreichung der Anträge ist der 31. Januar 2025.

Im KEK-Portal finden Sie neben den Antragsformularen auch die Präsentation unseres Online-Workshops zur Antragsstellung. Eine Neuerung in diesem Jahr: Ab sofort können KEK-Modellprojektanträge auch online über das Bundesportal eingereicht werden.

Im Jahr 2025 erfolgt außerdem mit Blick auf die krisenbedingt angespannten Haushaltslagen eine Öffnung des bisherigen Förderangebots in der KEK-Modellprojektförderung. Insbesondere kleineren Einrichtungen soll mit dieser Öffnung eine Beteiligung an der Förderung zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts ermöglicht werden.

Weitere Informationen zu den Förderlinien sind zu finden im KEK-Portal.