Jetzt zählt’s! Dringender Aufruf zur Beteiligung am Stickstoff-Anhörungsverfahren

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, zum wiederholten Male sind wir genötigt, uns zum Thema des Stickstoffverbots an Sie zu wenden. Leider ist die aktuelle Entwicklung nicht dazu geeignet, dass wir uns […]

Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

zum wiederholten Male sind wir genötigt, uns zum Thema des Stickstoffverbots an Sie zu wenden. Leider ist die aktuelle Entwicklung nicht dazu geeignet, dass wir uns entspannt zurücklehnen können. Unsere gemeinsame und individuelle Anstrengung ist jetzt nötig, um die angestrebten Ausnahmegenehmigungen (Derogations) für die Anwendung des Anoxia-Verfahrens zu erhalten, das unser gefährdetes Kulturgut so dringend benötigt: Derzeit veranstaltet die zuständige EU-Kommission eine öffentliche Anhörung zu diesen "Derogations for the protection of cultural heritage", an der sich Institutionen, Verbände und auch Einzelpersonen beteiligen können (sog. Jedermann-Anhörung). Deadline ist der 18.01.2020, also schon sehr bald.

Das ARTE Journal hat zu der Problematik einen Kurzbeitrag verfasst "Stickstoffbegasung: Kunstkonservierung am Limit".

Die derzeitige Biozid-Verordnung gefährdet Kulturgut - helfen Sie, Stickstoff wieder zuzulassen

Zum nachhaltigen Schutz des europäischen Kulturgutes muss Stickstoff wieder zugelassen werden für die Schädlingsbekämpfung. Der Verband der Restauratoren unterstützt die Bestrebungen von ICOM/ ICOMOS, in der laufenden öffentlichen Anhörung eine Ausnahmegenehmigung von der derzeitigen EU-Biozid-Verordnung (EU 528/2012) zu erreichen. Ohne die Zulassung von in-situ generiertem Stickstoff können Museen, Sammlungen, Denkmalpflege und Kirchen ihrer Aufgabe das Kulturgut zu erhalten, nicht gerecht werden. Viele Millionen an Werten sind europaweit in Gefahr, wenn das Anoxia- oder Stickstoff-Verfahren nicht zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden kann.

Objekte aus organischen Materialien werden von einer Vielzahl von Schädlingen bedroht, Insekten wie Motten und auch Papierfischchen. Diese Bedrohung nimmt durch den Klimawandel zu. Stickstoff ist alternativlos: er ist ungiftig, nicht umweltgefährlich und ermöglicht als einzige Methode eine effektive Bekämpfung der Schädlinge, ohne die Sammlungsbestände zu schädigen.

Online Einfluss nehmen

Bitte beteiligen auch Sie sich an der Anhörung, jede einzelne Stimme zählt! Überzeugen Sie Ihre Institution und/oder auch andere davon sich zu äußern. Dies kann sehr einfach erfolgen im Online-Portal der EU (siehe auch Link 1 unten) und ist sogar vertraulich, wenn gewünscht.

Besonders wichtig: Motivieren Sie auch Ihre möglichen fachlichen Kontakte im EU-Ausland (Freunde, Kollegen etc.) ein positives Statement abzugeben. Auch wenn diese nicht selbst Stickstoff anwenden, Ihre Stimmen sind wichtig!

Die Argumente

Unten finden Sie weitere Links (Links 2-4) zu aktuellen Stellungnahmen und Musterbriefen von E.C.C.O. und ICOM/ICOMOS, die Sie komplett oder in Auszügen als Begründung für Ihre Äußerung im Anhörungsportal verwenden dürfen. Der Text von den britischen ICOM-Kollegen stellt das Problem nochmal sehr schön ausführlich und mit Literaturverweisen dar (Link 5).

Zu den wichtigsten Argumenten für eine baldmöglichste Ausnahmegenehmigung:

  • Das Anoxia-Verfahren ist 'alternativlos', weil kein anderes Verfahren es ermöglicht, alle (!) verschiedenen Materialien schadensfrei gegen Schädlinge zu behandeln.
  • Stickstoff ist nicht toxisch und bei in-situ-Erzeugung nicht umweltschädlich (also besonders nachhaltig).
  • Es besteht schon jetzt eine Versorgungslücke und Nachholbedarf für Behandlungen, der immer größer wird. Anbieter von anderen Schädlingsbekämpfungsmethoden können diese Lücke schon aus Kapazitätsgründen nicht schließen. Die Marktpreise werden sich entsprechend nach oben entwickeln.
  • Der einzige Lizenzinhaber für Stickstoff in Flaschen vertreibt diesen nicht und kann bei seinen eigenen Behandlungen nicht immer für eine ausreichende Befeuchtung garantieren.
  • Wärme- und Kälteverfahren können Schäden hervorrufen an hitzeempfindlichen Materialien bzw. in Materialkombinationen.
  • Andere Begasungsverfahren sind hochtoxisch und umweltgefährlich.
  • Die Gifte in flüssigen chemischen Bekämpfungsmitteln verbleiben in den Objekten und führen zu erheblichen gesundheitlichen Risiken, die Objekte werden irreversibel verändert und selbst zum Risiko.

Bitte nutzen Sie die verbleibende Zeit bis zum 18.01.20, um sich mit uns für den Erhalt des europäischen Kulturerbes zu engagieren.

Ihr VDR-Präsidium und

Cord Brune, Sprecher der Fachgruppe Präventive Konservierung

 

Link 1:   EU-Anhörungsportal zum Stickstoff

http://comments.echa.europa.eu/comments_cms/PCCulturalHeritageDerogation.aspx?SubstanceName=In-situ%20generated%20nitrogen&ProductType=3,4&ECNumber=-&CASNumber=-

Link 2:   Aufruf von E.C.C.O.

http://www.ecco-eu.org/news/news-detail/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=96&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=5039bd96a6a0b369f6d42dae0affe65b

Link 3:   Gemeinsame Stellungnahme von ICOM und ICOMOS (mit englischem Musterbrief)

https://icom.museum/en/news/icom-icomos-unite-in-call-to-allow-the-use-of-nitrogen-for-the-protection-of-cultural-heritage/

Link 4:   Homepage von ICOMOS mit deutschem, französischem und spanischem Musterbrief

https://www.icomos.org/en/77-articles-en-francais/68773-l-icom-et-l-icomos-s-unissent-pour-appeler-a-autoriser-l-utilisation-de-l-azote-pour-la-protection-du-patrimoine-culturel-2

Link 5:   Ausführlicher Review der Vorteile des Stickstoffverfahrens von ICOM-UK (PDF mit Literaturangaben)

https://uk.icom.museum/news/view?title=/icom-uk-urges-the-eu-commission-to-re-establish-ability-of-cultural-heritage-organisations-to-use-nitrogen-for-conservation-treatment/


Bildnachweis
: "007 Nitrogen - Periodic Table of Elements" by Science Activism is licensed under CC BY 2.0"