Ab sofort können bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) wieder Fördermittel für den Originalerhalt beantragt werden. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Kulturstiftung der Länder (KSL) unterstützen auch 2022 die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts über das BKM-Sonderprogramm und die KEK-Modellprojektförderung. Die Antragsfrist endet jeweils am 31.01.2022. Alle wichtigen Informationen und Unterlagen finden Sie unter https://www.kek-spk.de/foerderung/aktuelles.