Im Leitartikel des Tagesspiegels vom 25.3.2018 schreibt Friedhard Teuffel unter der Überschrift Politik und Gefühle: „Gefühlt leben wir in einem Zeitalter der Gefühle ... Jetzt scheinen sie endgültig die Macht übernommen zu haben. Inzwischen gibt es sogar gefühltes Wissen.“ Prüft man diesen Befund an der beruflichen Realität, stellt man fest, wie leicht es mittlerweile „gefühltes“ Wissen hat, sich gegen „gewusstes“ Wissen durchzusetzen.
Gefühl schlägt Wissen?
Wie inzwischen allseits bekannt, ist man auf Bundesebene gerade dabei, den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR), Stufe 7, an Restauratoren im Handwerk (RiH) zu verleihen. Währenddessen sind Dipl.-Restauratoren (FH) weiterhin auf dem Niveau DQR-6 zementiert. Jüngst wurde mir dazu – in einer ansonsten sehr angenehmen und konstruktiven – Begegnung mit der Landespolitik gesagt: „Wahrscheinlich gleichen die Handwerker das mit ihrem Gefühl fürs Material aus“. Materialgefühl – das ist kein schlechter Punkt. Aber ersetzt es wirklich das komplexe wissenschaftliche Arbeiten, übertrifft es dieses sogar in seiner Wertigkeit, wie man aus der DQR-Politik ableiten könnte? – „Gefühl“ schlägt „Wissen“ – besser könnte man das, scheint es, nicht illustrieren.
Doch, es gibt auch noch Lichtblicke. Dazu gehört das eben ergangene Gerichtsurteil im Fall eines Dipl.-Restaurators, das eindeutig aussagt, dass Restaurierung kein Handwerk ist. Aber was ist die Reaktion der erfolglos klagenden Seite? Sie geht in Revision. Das beweist zunächst, dass es sich bei der Klage nicht um einen Ausrutscher handelte, sondern von der Klägerin systematisch versucht wird, Restauratorinnen und Restauratoren mit Hochschulausbildung zu Handwerkern zu erklären, sie in gewerbliche Strukturen zu zwingen und ihnen damit die Arbeitsgrundlage zu entziehen.
Eine solche konfrontative Umgangsweise im beruflichen Leben ist nicht die Sache des VDR. Wir stehen, ganz im Gegenteil, für Verständigung, Ausgleich, Verhältnismäßigkeit und Gemeinwohlbezug. Bereits 1996 hat sich der VDR in einer Kooperationsvereinbarung mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) verpflichtet, das Modell der Restauratoren im Handwerk mitzutragen und zu befördern. Nicht wenige unserer Mitglieder haben seitdem u.a. als Dozentinnen an Handwerkskammern ihr Wissen weitergegeben. Dass ihre Absolventen damit nun in einem höheren DQR-Level als sie selbst eingestuft werden, hat keiner von uns vorhergesehen. Aber selbst das hält uns nicht davon ab, die Zusammenarbeit mit den RiH’s kommunikativ und praktisch weiterentwickeln (vgl. Call for Papers von VDR und RiH).
Kooperation schlägt Konfrontation!
Ich möchte das Handwerk an der Stelle herzlich ermuntern, seinen Teil aus der Kooperationsvereinbarung nun endlich auch ernst zu nehmen und umzusetzen: Die Unterstützung des Schutzes der Berufsbezeichnung Restaurator/in. Die Zeit ist reif. Das Europäische Jahr des Kulturellen Erbes 2018 ist in dieser Hinsicht Geschenk und Verpflichtung zugleich. Die Öffentlichkeit des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz erwartet eine pragmatische und kooperative Außendarstellung ihrer beiden wichtigen Akteure ZDH und VDR.
Mehr noch, es liegt in unser beider gegenseitigem Interesse. Der beidseitig erlebte schmerzhafte Nachwuchsmangel lässt sich in einem Berufsumfeld, das als widersprüchlich, umkämpft und disruptiv erlebt wird, nicht lösen. Ich spüre inzwischen freundliches Entgegenkommen seitens des Handwerks für die Einsicht. Jedem Interessenten sollen den Neigungen, Interessen und Fähigkeiten entsprechend Angebote gemacht werden, sich auf dem Gebiet der Denkmalpflegeberufe zu erproben und zu etablieren. Eine Durchlässigkeit muss in beide Richtungen weiter entwickelt werden, wobei Chancengerechtigkeit zu wahren ist. Ich „fühle“ (jetzt bin ich auch schon so weit!), dass hier Kooperationen zwischen ZDH und VDR möglich und erfolgversprechend sind.
Bilder und Visionen
Haben wir aber in einem vermeintlichen Zeitalter „gefühlten Wissens“ überhaupt eine Chance, wenn wir an Rationalität, ordnungspolitische Klarheit und Verhältnismäßigkeit appellieren, und wenn ja, wie sieht die aus? Wir beim VDR versuchen meist mit Worten zu überzeugen und verzweifeln manchmal darüber, wie wenig von all dem Guten, das wir vollbringen, uns zugute gehalten wird. Den theoretischen Mehrwert verkaufen oft die Kunsthistoriker, den Ruhm ernten oft die Architekten, die Denkmalpreise fahren die Handwerker ein: Bescheidenheit macht unsichtbar! Wir arbeiten zwar von Berufs wegen mit Bildern – doch die Bilder von uns sind noch immer zu schwach ... Was sagt die Wissenschaft? Zur Etablierung von Visionen bedarf es starker Bilder, nur diese appellieren an die betreffenden Hirnregionen, die Sympathie für abstrakte Konstrukte ermöglichen.
Entwickeln wir doch einmal ein starkes positives Bild für die Situation des professionellen Kulturguterhalts im Europäischen Jahr 2018 und etablieren wir außerdem alternativ ein Bild für dessen Bedrohung. Jüngst gab es in Berlin eine Radiowerbung, in der die Steuerberater für ihre professionellen Dienstleistungen im Gegensatz zu „gefühltem“ Expertentum warben. Für letzteres wurde im Trailer folgendes Bild gewählt: „Na jeben Se mal her, Ihre Mona Lisa, uff die Ecke da unten mach ick Sie Rauhfasertapete, dit sieht nachher keen Mensch mehr“.
Der Kunde wendet sich ab mit Grausen und läuft zum Restaurator, so impliziert es der Spot und wählt unsere Berufsgruppe damit als das Beispiel für Experten. Danke, liebe Steuerberater, Kollegen im Landesverband der Freien Berufe! Jetzt müssen es nur noch die Politiker in den verbliebenen 14 Ländern* Deutschlands nachvollziehen und ihrerseits tätig werden. Wenn Handwerker Schutz durch ihre Kammern genießen, zusätzlich bundeseinheitliche Regelungen auf Grundlage § 42 HwO (Handwerksordnung) erreichen und ihre Protagonisten auf die schwindelerregende Höhe des DQR-7 befördern können – ist es dann von der Politik wirklich gewollt, dass Restauratoren berufspolitisch komplett durchs Raster fallen? Wozu unterhalten die Länder Hochschulen? Wofür machen junge Leute – und hier geht es ganz konkret um Chancengleichheit, die wir unsererseits einfordern – Abitur, Vorpraktika und ihren BA und MA in Zeiträumen von rund 10 Jahren?
Berufsbezeichnung und Good Governance
Wozu? Vielleicht, damit Akte der Beschädigung und Zerstörung von Kulturschätzen verhindert werden, z.B. solche, wie das Aufschlitzen eines barocken Prunksarges in der Gruft einer Dorfkirche (FORWARD 2017, pdf-Ausgabe, S. 34f). Das Gefühl fürs Material – so wichtig es ist – ist eben nicht alles, man muss auch kunsttechnologische, technik- und nutzungsgeschichtliche Hintergründe kennen – und dafür stehen Restauratorinnen und Restauratoren mit ihrer Hochschulausbildung. Ein barocker Sarg ist nicht nur „Blech“, sondern kann dem, der ihn „zu lesen“ weiß, weit mehr erzählen. Geschichte und Geschichten für die Nachkommen zu bewahren ist Aufgabe der freiberuflichen Restauratoren, weit über den „schnellen Schnitt“ hinaus. Im Licht dieses realen Beispiels: Wem tut der Schutz der Berufsbezeichnung weh, und wer hat den Nutzen davon?
Im konkreten Fall die Kirchengemeinde, die nicht mit einem unwiederbringlich beschädigten Stück eigener Geschichte und lokaler Identität dastehen würde. Good Governance heißt, den ordnungspolitischen Rahmen schaffen, in dem gedeihliches Handeln zum Gemeinwohl nicht nur möglich ist, sondern sich als gewollt und wertgeschätzt erfährt. Der Schutz der Berufsbezeichnung schafft Orientierung, sichert Qualität und Verbraucherschutz, ist ein starker Schutzschild für das kulturelle Erbe. Auch das Handwerk wird davon profitieren, davon bin ich fest überzeugt.
Doch ich bin schon wieder bei den Worten – wir wollten uns ja um Bilder kümmern. Darum lasse ich die Mona Lisa mit der fiktiven Retusche aus Rauhfasertapete und den realen, wie eine Ölsardinendose behandelten barocken Prunksarg vor dem geistigen Auge der Leserinnen und Leser einfach stehen. Das eine positive Bild aber, in dem sich gelungenes konservatorisches Handeln von Restauratoren wie unter einem Brennglas zeigt, wünsche ich mir von Ihnen. Senden Sie es uns! Schaffen Sie positive Bilder in unseren und den Köpfen unserer Partner in Politik, Handwerk und kultureller Öffentlichkeit, die bleiben und zum Handeln überzeugen.
Ich wünsche Ihnen und uns allen einen optimistischen Start in den Frühling!
Herzlich, Ihr Jan Raue
* Gesetze zum Schutz der Berufsbezeichnung Restaurator/in existieren in Mecklenburg-Vorpommern (seit 1998) und Sachsen-Anhalt (seit 2011).