Zwei unserer Mitglieder wollten sich beruflich in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammentun. Dies gelang nicht auf Anhieb, doch konnte der VDR erfolgreich vermitteln.
Die Restauratorinnen waren schon länger solo-selbstständig gewesen und wollten sich fortan beruflich als Partnerinnen zusammenzutun. Als Freiberuflerinnen erschien es für sie sinnvoll und folgerichtig, eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) zu wählen. Denn dies ist eine Rechtsform, die auch ihr Selbstverständnis als Freiberuflerinnen unterstreicht und die auch andere Berufskollegen bereits für sich gewählt hatten.
Mit ihrem Anliegen wandten sich die Restauratorinnen an das zuständige Amtsgericht, das allerdings die Freiberuflichkeit anzweifelte. Der VDR konnte hier unterstützen. Mit einer schriftlichen Stellungnahme legte die Interessengruppe Selbstständige Freiberufler – unterstützt von der VDR-Geschäftsführerin – fundiert dar, dass seine Mitglieder den Freiberuflern angehören. Dies macht schon die Satzung des VDR klar, die als Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft die Freiberuflichkeit enthält. Auch ist der VDR Mitglied im Bundesverband der Freien Berufe. Die Schilderung des Berufsbildes sowie der Verweis auf aktuelle Rechtsprechung hatten Erfolg. Mittlerweile haben die beiden Restauratorinnen eine positive Rückmeldung von ihrem Notar erhalten, dass die Eintragung beim Amtsgericht erfolgreich war. Den beiden wünschen wir nun alles Gute für die berufliche Partnerschaft und vor allem auch volle Auftragsbücher!
In Fällen, in denen Mitglieder den Status Ihrer Freiberuflichkeit nachweisen müssen, können Sie sich gerne an die VDR-Geschäftsstelle wenden.