Schlagwörter: Entgeltordnung, Entgeltordnung VKA, Entgeltordnung VKA - Erfahrungsaustausch, Höhergruppierung
- Dieses Thema hat 3 Antworten sowie 4 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 7 Jahren, 3 Monaten von Conny Ammermann aktualisiert.
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22. Mai 2017 um 19:00 Uhr #8495Renate PoggendorfTeilnehmer
Aufruf zum Erfahrungsaustausch im Forum
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
für alle, die bei kommunalen Arbeitgebern beschäftigt sind, gilt seit 1. Januar 2017 eine neue Entgeltordnung. Ein Jahr lange hat nun jede/r die Möglichkeit formlos einen Antrag auf Höhergruppierung aufgrund der neuen Entgeltordnung zu stellen. Es fragt sich aber, ob dies für jeden sinnvoll ist, denn es ist nicht sicher, dass man sich durch eine Neubewertung der Stelle zwangsläufig verbessert. Die Interessengruppe Öffentlicher Dienst (IG ÖD) hat Anfang Mai dazu über den VDR-Newsletter informiert – nachzulesen unter “Aktuelles” hier beim VDR auf der Seite der IG ÖD.
Das Thema ist komplex und wir Restauratoren aus der IG ÖD können nicht abschließend individuell beraten. Wir versuchen aber gerne unverbindlich Tipps zu geben, wenn wir per Telefon oder E-Mail kontaktiert werden. Wer in einer Gewerkschaft organisiert ist, sollte diese um Hilfe bitten. Ansonsten muss man sich dem Rat von Personalverwaltung und Personalrat anvertrauen.
Das neue aufgestellte “Forum” der VDR-Seite bietet die Möglichkeit zum offenen Austausch von Erfahrungen unter VDR-Mitgliedern. Viele der Betroffenen wurden von ihren Arbeitgebern durch gesonderte Veranstaltungen oder Anschreiben informiert. Wir denken, dass es für alle hilfreich ist, wenn hierüber in diesem “Forum” berichtet wird. Oder wenn die Fragen, wie der/die Einzelne nun vorgehen soll, hier gestellt werden. Denn hier findet sich vielleicht jemand, der/die schon einen Schritt weiter ist.
Wir freuen uns auf einen regen Austausch!
Renate Poggendorf und Christian Lühning-Reger -
22. Juni 2017 um 12:13 Uhr #9028Karin van´t HullTeilnehmer
Ich arbeite an einem Museum in kommunaler Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen. Mit der neuen Entgeltordnung bin ich in die EG 9a überführt worden. In den Erklärungen zur neuen Entgeltordnung steht, dass alle, die aus BAT Vb, Fallgruppe 1a kamen, zunächst in die sogenannte “kleine” 9 TVÖD mit der zu erreichenden Endstufe 5 und nun in 9a geändert werden.Die ehemalige Vb Fallgruppe 1b in die neue 9b. Allerdings gab es im BAT für die Restauratoren meines Wissens gar keine Fallgruppe a oder b. Wie kann es dann sein, dass heute darin unterschieden wird? Inhaltlich wird in der neuen EO bei 9a von assestierenden Tätigkeiten gesprochen. Als, seit fast 25 Jahren absolut alleinverantwortlich arbeitenden Restauratorin ein Witz. Angefangen habe ich mit BAT Vc, wurde dann aber nach einem Höhergruppierungsantrag auf Vb höhergestuft. Damit wurde mir doch bereits eine selbständige Tätigkeit attestiert. Nun ist das plötzlich hinfällig? Sicherlich steht es mir frei jetzt einen erneuten Antrag zu stellen, der vielleicht auch Chancen hätte durch zu kommen. Aber dann würde ich meinen Bestandsschutz verlieren.
Mich würde interessieren, welche ähnlichen Erfahrungen Kolleginnen und Kollegen in diesem Punkt machen. Meine Nachfrage bei dem Arbeitgeber dahingehend ist bisher nicht beantwortet worden. -
25. Juni 2017 um 12:00 Uhr #9033Mareike MehlisTeilnehmer
Mir geht es ähnlich. Ich habe ebenfalls eine Vb und wurde zunächst in 9a eingestuft. Mich hat das auch sehr geärgert, als ich das sah!
Nach meinem Kenntnissstand erfolgt die Eingruppierung in die 9b nur auf eigenen Antrag. Das wurde von Verdi so ausgehandelt. Grund war, dass es Arbeitnehmer gibt, die womöglich schlechter dastehen bei einer automatischen “Höhergruppierung”. Daher soll jeder Arbeitnehmer zunächst prüfen können (durch verdi oder Betriebsrat), ob es sich für ihn nicht negativ auswirkt und dann einen Antrag stellen können. Dieser Antrag muss aber innerhalb dieses Jahres 2017 eingehen, sonst verfällt der Anspruch. Generell würde ich raten, aber auch selbst anhand der neuen Entgeltordnung zu prüfen, ob nicht auch ein richtiger Höhergruppierungsantrag (über 9b) dieses Jahr möglich ist. Ein solcher ist bei gleichbleibender Tätigkeit nur dieses Jahr wegen der Einführung der neuen Entgeltordnung möglich! Wie im internen Bereich der IG Öffentlicher Dienst nachzulesen, wird es noch dieses Jahr eine Erläuterung zur neuen Entgeltordnung mit Restaurierungsbeispielen und der jeweiligen Einordnung zu einer Entgeltgruppe geben. Dieses Papier soll bei einem Antrag auf Höhergruppierung helfen. -
12. September 2017 um 08:23 Uhr #10317Conny AmmermannTeilnehmer
Mich betrifft dies auch. Leider kennt sich unser Personalrat da überhaupt nicht mit aus, ob sich ein Antrag für mich lohnt oder nicht. Zu Verdi habe ich Kontakt aufgenommen und nach Aufforderung meine ganzen Unterlagen hingeschickt. Seidem (April dieses Jahres) stellen die sich tot und antworten nicht mal auf meine Nachfragen, ob ich irgendwann auf eine Antwort hoffen kann.
Ich finde es sehr unschön, dass man als etwas älterer Restaurator mit langer Berufserfahrung und eher schlechterer Bezahlung nun wahrscheinlich auch in diesem Fall nicht unbedingt profitieren kann, weil es durch die Höhergruppierung eine Heruntersetzung der Fallgruppe gibt. Dadurch kann es passieren, dass man je nach Renteneintritt am Ende sogar mit weniger dasteht als vorher, wenn man gerne mal möchte, dass gute Arbeit an empfindlichen Objekten auch mal entsprechend bezahlt wird.
Bei anderen Höhergruppiereungen entfällt die Zurückstufung in eine niedrigere Fallgruppe seit diesem Jahr, aber bei Höhergruppierung wegen geänderter Entgeltordnung nicht. Das ist eigentlich eine Form der Altersdiskriminierung. Ich gönne es den jüngeren Restauratoren sehr, dass sie auf diese Weise endlich in der Arbeit angemessene Lohngruppen kommen, finde es aber trotzdem nicht in Ordnung, dass ältere, die schon seit Jahren oder Jahrzehnten in niedrigen Lohngruppen sitzen, nun in etlichen Fällen da bleiben müssen und nicht in die Gruppen kommen , die ihrer eigentlichen Arbeit entsprechen, da sie eventuell bei einem Antrag am, Ende mit weniger da stehen.
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