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  • als Antwort auf: Entgeltordnung VKA – Erfahrungsaustausch #9033
    Mareike Mehlis
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    Mir geht es ähnlich. Ich habe ebenfalls eine Vb und wurde zunächst in 9a eingestuft. Mich hat das auch sehr geärgert, als ich das sah!
    Nach meinem Kenntnissstand erfolgt die Eingruppierung in die 9b nur auf eigenen Antrag. Das wurde von Verdi so ausgehandelt. Grund war, dass es Arbeitnehmer gibt, die womöglich schlechter dastehen bei einer automatischen “Höhergruppierung”. Daher soll jeder Arbeitnehmer zunächst prüfen können (durch verdi oder Betriebsrat), ob es sich für ihn nicht negativ auswirkt und dann einen Antrag stellen können. Dieser Antrag muss aber innerhalb dieses Jahres 2017 eingehen, sonst verfällt der Anspruch. Generell würde ich raten, aber auch selbst anhand der neuen Entgeltordnung zu prüfen, ob nicht auch ein richtiger Höhergruppierungsantrag (über 9b) dieses Jahr möglich ist. Ein solcher ist bei gleichbleibender Tätigkeit nur dieses Jahr wegen der Einführung der neuen Entgeltordnung möglich! Wie im internen Bereich der IG Öffentlicher Dienst nachzulesen, wird es noch dieses Jahr eine Erläuterung zur neuen Entgeltordnung mit Restaurierungsbeispielen und der jeweiligen Einordnung zu einer Entgeltgruppe geben. Dieses Papier soll bei einem Antrag auf Höhergruppierung helfen.

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