Ich arbeite an einem Museum in kommunaler Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen. Mit der neuen Entgeltordnung bin ich in die EG 9a überführt worden. In den Erklärungen zur neuen Entgeltordnung steht, dass alle, die aus BAT Vb, Fallgruppe 1a kamen, zunächst in die sogenannte “kleine” 9 TVÖD mit der zu erreichenden Endstufe 5 und nun in 9a geändert werden.Die ehemalige Vb Fallgruppe 1b in die neue 9b. Allerdings gab es im BAT für die Restauratoren meines Wissens gar keine Fallgruppe a oder b. Wie kann es dann sein, dass heute darin unterschieden wird? Inhaltlich wird in der neuen EO bei 9a von assestierenden Tätigkeiten gesprochen. Als, seit fast 25 Jahren absolut alleinverantwortlich arbeitenden Restauratorin ein Witz. Angefangen habe ich mit BAT Vc, wurde dann aber nach einem Höhergruppierungsantrag auf Vb höhergestuft. Damit wurde mir doch bereits eine selbständige Tätigkeit attestiert. Nun ist das plötzlich hinfällig? Sicherlich steht es mir frei jetzt einen erneuten Antrag zu stellen, der vielleicht auch Chancen hätte durch zu kommen. Aber dann würde ich meinen Bestandsschutz verlieren.
Mich würde interessieren, welche ähnlichen Erfahrungen Kolleginnen und Kollegen in diesem Punkt machen. Meine Nachfrage bei dem Arbeitgeber dahingehend ist bisher nicht beantwortet worden.