Auch für 2024 stehen im BKM-Sonderprogramm und in der KEK-Modellprojektförderung Fördermittel für den Originalerhalt bereit! Ab sofort können die Mittel beantragt werden.
Ab sofort können bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) Fördermittel für das Jahr 2024 beantragt werden. Für Maßnahmen des Originalerhalts sind erneut zwei Förderlinien im Angebot:
- Im BKM-Sonderprogramm können größere Bestände entsäuert, gereinigt, verpackt, restauriert und schadenserfasst werden. Bitte denken Sie daran, Ihren Antrag rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Landesbehörde zum Ersttestat einzureichen.
- In der KEK-Modellprojektförderung werden Vorhaben unterstützt, die modellhaft, innovativ oder öffentlichkeitswirksam sind. Für das Förderjahr 2024 stehen erneut zusätzliche Mittel für die Kategorie Notfallvorsorge bereit.
Die Frist für die Einreichung der Anträge ist der 31. Januar 2024. Im KEK-Portal finden Sie neben den Antragsformularen auch die Präsentation unseres Online-Workshops zur Antragsstellung. Bei Fragen zu einzelnen Schritten, förderfähigen Maßnahmen oder dem Projektablauf können Sie mit dem KEK-Team Kontakt aufnehmen.