Ab sofort können bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) Förderungen für 2021 beantragt werden.
Das Sonderprogramm unterstützt u.a. Archive und Bibliotheken bei der verantwortungsvollen Aufgabe des Originalerhalts. Beantragt werden können Fördermittel für Mengenverfahren wie Massenentsäuerung, Trockenreinigung und Schutzverpackung. Auch Maßnahmen zur Restaurierung, Methodenentwicklung oder Schadenserfassung für größere Bestände oder Bestandsgruppen werden unterstützt.