Es tut sich was für Restauratoren im öffentlichen Dienst!

Bund – Kommunen – Länder: Restauratoren unterscheiden sich nach Fachgebieten, denken aber nicht unbedingt darüber nach, zu welcher Tarifgemeinschaft das Museum, Archiv oder Denkmalamt gehört, bei dem sie beschäftigt sind. […]

Bund – Kommunen – Länder: Restauratoren unterscheiden sich nach Fachgebieten, denken aber nicht unbedingt darüber nach, zu welcher Tarifgemeinschaft das Museum, Archiv oder Denkmalamt gehört, bei dem sie beschäftigt sind. Aktuell macht dies aber einen wesentlichen Unterschied!

Für Restauratoren, die beim Bund beschäftigt sind, gilt seit 2014 eine neue Entgeltordnung: Wer einen entsprechenden Antrag gestellt hat, dessen Tätigkeit wurde seither neu bewertet und viele Kollegen können nun mit einer höheren Entgeltstufe rechnen! Aber das Verfahren ist langwieriger, als zunächst erwartet. Sobald genauere Ergebnisse bekannt sind, wird an dieser Stelle darüber berichtet werden.

Restauratoren nehmen am Warnstreik 2016 teil. Foto: Christian Lüningreger
Restauratoren nehmen am Warnstreik 2016 teil. Foto: Christian Lüningreger
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Bei den Kommunen trat zum 1. Januar 2017 eine neue Entgeltordnung für den Bereich Konservierung/Restaurierung in Kraft: Wer im laufenden Jahr einen Antrag auf Höhergruppierung stellt, wird diese ggfs. rückwirkend ab 1. Januar erhalten. Dafür muss die Tätigkeitsbeschreibung der Stelle mit der Entgeltordnung abgeglichen werden.Die Interessengruppe Öffentlicher Dienst im VDR arbeitet an einer „Auslegung“ im Namen des VDR, die Restauratoren und ihrer örtlichen Verwaltung als Handreichung dienen soll, welche konkreten Tätigkeiten den Protokollerklärungen zuzuordnen sind.

Die Länder haben gerade erst aufgrund von Tarifverhandlungen und Streiks Schlagzeilen gemacht. Mehr Lohn für alle Beschäftigten und die Einführung einer 6. Stufe für die Entgeltgruppen 9 bis 15 sind ein schöner Erfolg. Nun beginnen die Verhandlungen über eine Weiterentwicklung der Entgeltordnung der Länder. Hoffen wir, dass die Gewerkschaft ver.di auch in den Ländern für uns bewirken kann, dass die veraltete, aus dem BAT übernommene Entgeltordnung von 1968 durch eine zeitgemäße Fassung ersetzt wird.