Oktober 2016 - Mit dem Abschluss neuer Tarifverträge wurde zwischen 2005 bis 2009 für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst der alte Bundesangestelltentarif (BAT) abgelöst. Die Eingruppierung von Restauratoren und Grabungstechnikern wurde bisher jedoch noch fast ausschließlich von den völlig veralteten Kriterien des BAT bestimmt.
Für Bund und Kommunen gibt es nun neue Entgeltordnungen mit aktualisierte Tätigkeitsbeschreibungen für diese Berufsgruppen, die hoffen lassen, dass die hohe Qualität und Verantwortung heutiger Tätigkeit für den Erhalt des Kulturerbes sich endlich auch in der Bewertung dieser Berufe widerspiegelt. Für die Länder sollen in Kürze Verhandlungen über eine Überarbeitung der Entgeltordnung beginnen, in denen dann auch die Tätigkeitsmerkmale mit ihren Protokollnotizen auf einen neuen Stand gebracht werden sollen.
Die IG Öffentlicher Dienst informiert über den Stand der Entwicklungen und ruft die Restauratoren auf, sich mit ihren Erfahrungen sowie durch Mitarbeit an dem laufenden Prozess zu beteiligen.
Insbesondere sind Erfahrungsberichte über die aktuelle Umsetzung der neuen Entgeltordnung an Einrichtungen des Bundes von Interesse, um hieraus für den Bereich der Kommunen und der Länder Rückschlüsse ziehen zu können.
Restauratoren und Grabungstechniker, die bei Kommunen beschäftigt sind, sollten selbst aktiv werden und Anträge an ihre Einrichtungen stellen, um eine Anpassung ihrer Stellen an die neue Entgeltordnung zu erreichen.
Restauratoren und Grabungstechniker, die bei Einrichtungen der Länder beschäftigt sind, sind aufgefordert, sich in dem für alle Kollegen wichtigen Prozess zu beteiligen.
Da die Arbeitnehmerseite bei Tarifverhandlungen von den Gewerkschaften vertreten wird, sind insbesondere Mitglieder einer Gewerkschaft gefragt, ob sie sich nicht als Mittler zwischen dem VDR, der die fachliche Vertretung unseres Berufsstandes ist, und den Gewerkschaften als Verhandlungspartner der Arbeitgeber einbringen wollen.