Teil 31 der Serie “Mit Kalkül”: Einzelunternehmen, GbR oder GmbH?

Wie finde ich die passende Rechtsform, wenn ich mich als Restaurator:in selbstständig mache?  Wer sich selbstständig macht und damit ein Unternehmen gründet, auch wenn er dies ganz allein ohne Mitgründer:innen […]

Wie finde ich die passende Rechtsform, wenn ich mich als Restaurator:in selbstständig mache?

 Wer sich selbstständig macht und damit ein Unternehmen gründet, auch wenn er dies ganz allein ohne Mitgründer:innen und Mitarbeiter:innen vorhat, ist verpflichtet sich für eine sogenannte Rechtsform zu entscheiden. Stellen Sie sich vorab folgende Fragen:

Möchte ich in meinem Atelier oder in meiner Werkstatt eigenständig bestimmen und damit auch die alleinige Verantwortung tragen? Oder will ich andere Perso­nen an meinem Unternehmen beteiligen, die mir dafür gegebenenfalls Kapital zur Verfügung stellen? Will ich Risiko und Gewinn teilen und nehme es in Kauf, dass mitentschieden wird? Ob ein Unternehmen allein oder mit Partner:innen geführt wird, ist darüber hinaus auch von der Qualifi­kation der beteiligten Personen abhängig. Sich zusammenzuschließen muss nicht immer nur weniger Freiheit bedeuten, sondern kann auch ein Plus an Know-how mit sich bringen.

Die Rechtsform eines Unternehmens bestimmt den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen es operiert. Die Wahl der passenden Rechtsform ist ein entscheidender Schritt für jeden, der sich selbstständig machen möchte – und das gilt auch für Restaurator:innen. Zwar müssen Sie als Freiberufler:innen kein Gewerbe anmelden, sondern nur das zuständige Finanzamt über die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit informieren, aber damit allein ist es dann doch nicht getan.

 Alle Selbstständigen müssen sich für eine Rechtsform entscheiden 

 Die Rechtsform definiert die Beziehung zwischen den Gesellschaftern, die Art und Weise der Geschäftsführung, die Haftungsfrage sowie die steuerlichen Verpflichtungen. Für Freiberufler:innen wie Restaurator:innen gelten besondere Regelungen, die es zu beachten gilt. Daher ist es unerlässlich, sich gründlich mit den verschiedenen Optionen auseinanderzusetzen und diejenige zu wählen, die den individuellen Bedürfnissen und Zielen am besten entspricht.
Zu den gängigsten Rechtsformen für Freiberufler:innen in Deutschland zählen das Einzelunter­nehmen, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Unternehmergesellschaft (UG).

 Selbstständigkeit als Einzelunternehmer:in

 Für Restaurator:innen, die alleine arbeiten und keine Mitarbeiter:innen einstellen möchten, bietet sich das Einzelunternehmen an. Diese Rechtsform ist einfach und kostengünstig zu gründen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Gewinn nur einmal versteuert wird (Einkommenssteuer). Freiberufler:innen müssen keine Gewerbesteuer zahlen, was ein zusätzlicher Vorteil sein kann. Allerdings haften Einzelunternehmer:innen unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen für betriebliche Verbindlichkeiten.

Vorteile

  • Einfache und kostengünstige Gründung
  • Keine Mindestkapitaleinlage erforderlich
  • Volle Entscheidungsfreiheit
  • Keine Gewerbesteuerpflicht

Nachteile

  • Unbeschränkte Haftung
  • Keine Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen
  • Eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Wenn Sie mit anderen Restaurator:innen zusammenarbeiten möchten, könnte die GbR eine geeignete Rechtsform sein. Diese einfache Personengesellschaft lässt sich schnell und ohne Mindestkapital gründen. Die Gesellschafter:innen haften jedoch ebenfalls unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Auch für die GbR gilt, dass Freiberufler:innen keine Gewerbesteuer zahlen müssen.

Vorteile

  • Einfache und schnelle Gründung
  • Keine Mindestkapitaleinlage erforderlich
  • Flexible interne Regelungen
  • Keine Gewerbesteuerpflicht

Nachteile

  • Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter
  • Mögliche Konflikte zwischen Gesellschaftern
  • Bei Ausscheiden eines Gesellschafters ist die Fortführung der GbR problematisch

Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine spezielle Rechtsform für Freiberufler:innen und bietet sich an, wenn Sie mit anderen Restaurator:innen zusammenarbeiten möchten. Die PartG ermöglicht eine flexiblere Haftungsregelung im Vergleich zur GbR. Jeder Partner haftet grundsätzlich für berufliche Fehler unbeschränkt, allerdings können im Gesellschaftsvertrag abweichende Regelungen getroffen werden.

Vorteile

  • Speziell für Freiberufler konzipiert
  • Keine Mindestkapitaleinlage erforderlich
  • Flexiblere Haftungsregelungen als bei der GbR
  • Keine Gewerbesteuerpflicht

Nachteile

  • Unbeschränkte Haftung der Partner für berufliche Fehler
  • Erhöhter Verwaltungsaufwand im Vergleich zur GbR
  • Mögliche Konflikte zwischen Partnern

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen für mittelständische Unternehmen, da sie eine beschränkte Haftung bietet und relativ einfach zu verwalten ist. Für Freiberufler:innen wie Restaurator:innen kann diese Rechtsform attraktiv sein, wenn ein höheres Maß an Haftungsschutz gewünscht ist. Für die Gründung ist jedoch ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erforderlich. Unbedingt zu beachten ist, dass man als Freiberufler:in/Restaurator:in nur dann von der Gewerbesteuer befreit bleibt, solange die GmbH ausschließlich freiberuflich tätig ist.

Vorteile

  • Beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen
  • Hohe Akzeptanz bei Geschäftspartnern und Banken
  • Flexible Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag
  • Keine Gewerbesteuerpflicht bei rein freiberuflicher Tätigkeit

Nachteile

  • Hohes Mindestkapital erforderlich
  • Aufwendigere Gründung und Verwaltung
  • Publizitätspflichten (z.B. Offenlegung des Jahresabschlusses)

Unternehmergesellschaft (UG) – haftungsbeschränkt

Die UG, oft als „Mini-GmbH“ bezeichnet, bietet eine beschränkte Haftung bei geringem Gründungskapital (ab 1 Euro). Sie eignet sich besonders für Restaurator:innen, die mit wenig Startkapital beginnen möchten und dennoch von den Vorteilen einer Kapitalgesellschaft profitieren wollen. Auch hier gilt, dass Freiberufler:innen/Restaurator:innen keine Gewerbesteuer zahlen müssen, wenn die UG ausschließlich freiberuflich tätig ist.

Vorteile

  • Geringes Mindestkapital erforderlich
  • Beschränkte Haftung
  • Einfache Gründung
  • Keine Gewerbesteuerpflicht bei rein freiberuflicher Tätigkeit

Nachteile

  • Pflicht zur Bildung einer Rücklage in Höhe von 25 % des Jahresüberschusses bis zum Erreichen des Stammkapitals einer GmbH
  • Geringere Akzeptanz als GmbH
  • Publizitätspflichten

Haftung und Risiko

Ein zentraler Aspekt bei der Wahl der Rechtsform ist die Haftungsfrage. Restaurator:innen, die hohe Investitionen tätigen oder ein hohes Geschäftsrisiko eingehen, sollten eine Rechtsform mit beschränkter Haftung in Betracht ziehen, um ihr Privatvermögen zu schützen.

Steuerliche Aspekte

Die steuerlichen Auswirkungen variieren je nach Rechtsform erheblich. Während Einzelunternehmen und Personengesellschaften der Einkommenssteuer unterliegen, zahlen Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die UG Körperschaftsteuer. Auch wenn Freiberufler:innen von der Gewerbesteuer befreit sind, ist eine Steuerberatung empfehlenswert.

Finanzierung und Wachstum

Die Wahl der Rechtsform kann auch die Finanzierungsmöglichkeiten beeinflussen. Kapitalgesellschaften haben oft leichteren Zugang zu Fremd- und Eigenkapital, da sie durch ihre beschränkte Haftung und Struktur als vertrauenswürdiger gelten. Dies kann insbesondere für Restaurator:innen relevant sein, die größere Projekte finanzieren oder expandieren möchten.

Verwaltung und Bürokratie

Ein weiterer Faktor ist der Verwaltungsaufwand. Einzelunternehmen und GbRs sind einfacher zu verwalten als Kapitalgesellschaften, die umfangreichere Buchführungs- und Berichtspflichten haben. Restaurator:innen sollten ihre Bereitschaft und Fähigkeit berücksichtigen, diesen Verwaltungsaufwand zu bewältigen.

Rechtsform ändern

Hat man sich zu Beginn der Selbstständigkeit für eine bestimmte Rechtsform entschieden und möglicherweise die falsche Wahl getroffen, ist dies nichts, das man nicht ändern könnte. Die Umwandlung lässt sich nur nicht umgehend regeln. Für einen Wechsel der Rechtsform sollten Sie mindestens drei bis sechs Monate veranschlagen. Die Kosten lassen sich pauschal nicht benennen, da sie stark davon abhängig sind, von welcher bestehenden Rechtsform man in welche neue Rechtsform wechselt.

Es ist nötig die Rechtsform zu wechseln, wenn z. B. eine Partnerin oder ein Partner aus einer GbR ausscheidet und die bisherige Gesellschaftsform nicht weitergeführt werden kann. Auch empfiehlt sich ein Wechsel, wenn es neue Partner:innen oder stille Geldgeber:innen gibt, die beteiligt werden sollen. Wenn sich steuerliche Rahmenbedingungen durch größere Umsätze ändern, kann es ebenfalls sinnvoll sein, von einer GbR in eine GmbH zu wechseln. Möchte man risikoreiche Geschäftsfelder erschließen, könnte eine Rechtsform, mit der die persönliche Haftung reduziert wird, vorteilhaft sein. Bevor Sie sich jedoch für eine neue Rechtsform entscheiden und Ihr Unternehmen verändern, nehmen Sie unbedingt eine anwaltliche oder steuerrechtliche Beratung in Anspruch.

Fazit

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist ein komplexer und wichtiger Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit als Restaurator:in. Jede Rechtsform hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Aspekte wie Haftung, steuerliche Belastung, Finanzierungsmöglichkeiten und Verwaltungsaufwand spielen dabei eine zentrale Rolle. Freiberufler:innen haben den Vorteil, dass sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen, was die Attraktivität bestimmter Rechtsformen erhöht. Eine gründliche Recherche und Beratung durch Fachleute wie Rechtsanwält:innen und Steuerberater:innen sind unerlässlich, um die beste Entscheidung für die individuelle Situation zu treffen.

Beachten Sie bitte, dass unsere Serie Tipps für die Praxis vermittelt und ein Ratgeber von Restaurator:innen für Restaurator:innen ist. Sie können keine rechtliche, steuerrechtliche oder psychologische Beratung ersetzen. Bitte wenden Sie sich bei individuellen Anfragen an einen Anwalt oder eine Anwältin, oder eine:n Steuerberater:in.

Dr. Christiane Schillig

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