Meldung vom 14.06.2020:
Stickstoff: Silberstreifen am Horizont
In Sachen Stickstoff als Biozid und der Ausnahmegenehmigung für die Schädlingsbekämpfung an Kulturgut gibt es vielversprechende Neuigkeiten. Im Verlauf des Sommers wird durch den zuständigen Ausschuss der Europäischen Kommission ein Rechtstext veröffentlich werden, der die lang erwartete Ausnahmegenehmigung für die Verwendung des Anoxia-Verfahrens gegen Schädlinge an Kunst- und Kulturgut auch in Deutschland ermöglichen wird.
Dies wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses in Brüssel bekannt gegeben. Demnach haben bisher sechs Länder eine Ausnahmegenehmigung beantragt (Deutschland, Dänemark, Frankreich, Portugal, Österreich und Spanien). Zwei weitere Länder erklärten, dass auch sie noch einen Antrag stellen werden. Sobald der Gesetzestext veröffentlicht ist, können Museen oder Verbände Anträge auf Zulassung von in-situ-Stickstoff (mittels Generatoren) als Biozidprodukt stellen. So rückt ein Zeitplan für die Wiederinbetriebnahme von Anlagen in greifbare Nähe.
Es gibt aber auch einen Wermutstropfen: Die Regelung wird bis zum 31.12.2024 befristet sein. Sie ist eben eine „Ausnahme“. Daher muss parallel zu dem Zulassungsantrag auch ein „Antrag auf Anhang-I-Aufnahme“ von in-situ-Stickstoff gestellt werden. Die Kollegen aus Österreich sind der Ansicht, dass für einen solchen Antrag etwa ein Jahr benötigt werde. Sobald in-situ-Stickstoff im Anhang I verzeichnet ist, können Anträge auf eine "vereinfachte Zulassung" gestellt werden, was das Verfahren tatsächlich einfacher macht, dieses aber trotzdem regelmäßig wiederholt werden muss.
Cord Brune
VDR-Fachgruppe Präventive Konservierung
- Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) brachte zum Thema Schädlinge im Museum und zur EU-Verordnung einen Bericht, der in den Medien mehrfach verbreitet wurde, darunter auch in der Süddeutschen Zeitung vom 03.06.2020 mit dem Titel "Verfressene Kunstliebhaber".
Meldung vom 14.02.2020:
Unser Einsatz hat sich gelohnt! Die rege Beteiligung vieler Kollegen an der öffentlichen Anhörung zu Stickstoff zeitigt nun den gewünschten Erfolg: Es wird nationale Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von Stickstoff bei der Schädlingsbekämpfung geben. Dies haben die knapp 1.500 Institutionen und Einzelpersonen aus der gesamten EU erreicht, die sich im Anhörungsverfahren geäußert hatten. 76% der Stellungnahmen kamen aus Deutschland und nur insgesamt drei Einreichungen haben sich gegen eine Ausnahmegenehmigung ausgesprochen.
Auf der Sitzung der zuständigen Kommission in Brüssel in der letzten Woche wurde daraufhin entschieden, dass dem ursprünglichen Antrag von Österreich auf eine Ausnahmegenehmigung stattgegeben werden wird. Weitere Anträge von Spanien und Frankreich liegen schon vor. Nun müssen Deutschland und die anderen interessierten Länder eigene Anträge einreichen und diese genehmigen lassen. Trotz des dringenden Bedarfs an Bekämpfungsmaßnahmen ist mit einer Umsetzung der Ausnahmegenehmigung in Deutschland realistischerweise erst in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen. Wir werden uns an der Ausarbeitung so weit wie möglich beteiligen und Sie weiter auf dem Laufenden halten, damit das Anoxia-Verfahren baldmöglichst wieder eingesetzt werden kann.