Am 24. September 2017 wird der 19. Deutsche Bundestag gewählt. Der Verband der Restauratoren hat den fünf Volksparteien vorab fünf Fragen gestellt, die sich sehr konkret mit Kultur und Denkmalpflege, dem Berufstitelschutz und der sozialen Absicherung für den Restaurator befassen. Was haben die Parteien geantwortet? Machen Sie sich selbst ein Bild vor der Wahl.
Für die wissenschaftlich fundierte Konservierung und Restaurierung von Kunst und Kulturgütern werden aus Sicht des VDR trotz unbestreitbarer positiver Ansätze oft zu wenig öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt. Dies führt auch dazu, dass betroffene Berufe, wie der des Restaurators, wirtschaftlich unattraktiv werden. Wir spüren dies bereits am Nachwuchsmangel, aber auch durch prekäre Arbeitssituationen für Berufsausübende. Wir fordern daher ein klares Bekenntnis und spürbares Engagement der Politik und der öffentlichen Hand für das kulturelle Erbe und für die, denen seine Erhaltung anvertraut ist – Wie will sich Ihre Partei hierzu positionieren?
Kultur und Denkmalpflege sind Ländersache, doch unbestreitbar übernimmt auch der Bund hier zunehmend Verantwortung und setzt z.B. in Gestalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien entsprechende Trends und Rahmenbedingungen. Schon jetzt sind ein Abbau von Fachpersonal an Denkmalpflegebehörden und Initiativen zur Abschaffung denkmalpflegerischer Institutionen in bestimmten Regionen ein Problem. Auch an den meisten staatlichen Museen und Stiftungen herrscht ein Ungleichgewicht zwischen den zu leistenden Aufgaben und den zur Verfügung stehenden, angemessen tariflich eingruppierten Stellen für Restauratoren mit Hochschulqualifikation. Dies gefährdet auch den Schutz von Kulturgütern – Wie will Ihre Partei mit diesem Problem umgehen?
Die Mehrheit der vom VDR vertretenen Restauratorinnen und Restauratoren ist selbstständig. Die Hochschulausbildung, die sie mitbringen, ist hinsichtlich der Dauer und Anforderungen mit einem Ingenieursstudium vergleichbar. Die Aufnahme des Berufes in die Katalogberufe nach § 18 EStG blieb den Restauratoren bisher aber versagt. Damit einher geht die Schwierigkeit, dass Berufsangehörige immer wieder in langwierigen Auseinandersetzungen um die steuerliche Anerkennung als Freiberufler ringen müssen - Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, die Anerkennung des Restauratorenberufes als Freien Beruf zu stärken?
Die soziale Absicherung in Form der Renten- und Krankenversicherung ist für freiberuflich Tätige ein existentielles Problem. Eine geregelte Aufnahme in die Künstlersozialkasse und/oder die Möglichkeit, ein eigenes Versorgungswerk zu schaffen, würde eine deutliche Verbesserung der prekären Situation vieler „Solo-Selbständigen“ bedeuten – Inwiefern unterstützt Ihre Partei solche Lösungsansätze?
Die Berufsbezeichnung „Restauratorin“/„Restaurator“ ist nur in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt gesetzlich geschützt. Überall sonst in Deutschland darf sich jeder nach Belieben „Restaurator/in“ nennen und seine Dienste als solcher anbieten. Schäden, die durch unsachgemäßes Hantieren an Kunst und Kulturgut entstehen, sind unter Umständen irreversibel und gehen nicht nur zu Lasten des einzelnen Verbrauchers, sondern unter Umständen der gesamten Gesellschaft – Wird sich Ihre Partei für den Berufstitelschutz der freiberuflich tätigen Res-tauratorenschaft einsetzen, um das kulturelle Erbe vor nicht fachgerechten Eingriffen zu schützen?
Hier finden Sie alle Fragen und Antworten zusammengefasst in einem PDF-Dokument. Wahlprüfsteine_Bundestag_2017