Die Wahl zur 22. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg findet am 23. Februar 2020 statt. Der Verband der Restauratoren hat den Parteien dieses Mal sieben Fragen gestellt, die sich sehr konkret mit Kultur und Denkmalpflege, dem Berufstitelschutz und der sozialen Absicherung für den Restaurator befassen. Was haben die Parteien geantwortet? Machen Sie sich selbst ein Bild vor der Wahl.
Wird sich Ihre Partei in Regierungsverantwortung für den Berufstitelschutz „Restaurator“ per Gesetz auf Landesebene einsetzen?
Die Restauratorentätigkeit leistet durch den Erhalt unserer Kunst- und Kulturgüter einen hohen Beitrag für die Allgemeinheit und verdient unsere Wertschätzung. Die CDU Hamburg wird daher adäquat zu den Ländern Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern eine gesetzliche Anerkennung der Berufsbezeichnung „Restaurator/in“ prüfen.
Wir Freie Demokraten verstehen uns als Partner der Freien Berufe und treten gerne in einen Dialog darüber ein, inwiefern der Schutz bestimmter Berufstitel im konkreten Fall notwendig und sinnvoll ist. Für den Schutz der Berufsbezeichnung "Restaurator/in" gibt es nachvollziehbare Gründe. Wir Freie Demokraten wollen den Berufstitelschutz für freiberuflich tätig Restauratorinnen und Restauratoren daher prüfen und auf die Erfahrungen aus Sachsen‐Anhalt und Mecklenburg‐Vorpommern zurückgreifen.
Bereits im Jahr 2014 hatte der Hamburger Senat sich auf Initiative der Grünen mit dem Berufstitelschutz für „Restaurator*innen“ befasst. Nach damaliger Bewertung wurde kein Gesetzgebungsverfahren auf Landesebene angestrebt, aber angekündigt, gegebenenfalls den Sachverhalt bei geänderten Bedingungen und unter Betrachtung der Entwicklung der Gesetzgebung in den Bundesländern in Hamburger Umgebung erneut zu prüfen. Wir sind der Meinung, dass eindeutige Berufsbezeichnungen, denen man die entsprechenden Qualifikationen zuordnen kann, grundsätzlich hilfreich für Auftraggeber*innen sind. Da mit dem „Diplom-Restaurator“ oder dem „Restaurator“ im Handwerk bereits geschützte Berufsbezeichnungen existieren, müsste abgewogen werden, welche Vorteile ein Gesetz auf Landesebene für eine weitere geschützte Berufsbezeichnung tatsächlich bringen würde. Denn um einen echten Schutz für Restaurator*innen zu bieten, sollte bundesweit eine entsprechende Regelung gelten. Wir sind dafür offen, die aktuelle Situation zu prüfen, auch vor dem Hintergrund unseres Ziels, dass der Denkmalschutz in Hamburg noch mehr Beachtung findet.
DIE LINKE unterstützt die Forderung nach dem Schutz des Berufstitels „Restaurator“. Es ist wichtig, dass Klarheit herrscht, welche Qualifikationen eine Restauratorin oder ein Restaurator haben. Diese Qualifikation muss wertgeschätzt werden. Außerdem ist es Anerkennung derer, die eine langjährige Ausbildung oder Studium absolviert haben. In welcher Form ein solcher Titel erworben werden könnte, müsste in Fachgesprächen geklärt werden. Über weiterführende Beratungen hierzu kommen wir gerne mit dem VDR in Gespräch. Zu vermeiden wäre aber perspektivisch, dass abweichende Regelungen einzelner Landesgesetze zur Ungleichbehandlung von Auftragnehmer*innen führen könnten. Ein wirklich umfassender ordnungsrechtlicher Titelschutz ist daher langfristig nur über eine bundesweit flächendeckende Regelungspraxis erreichbar. Dafür setzt sich DIE LINKE ein.
Ein Schutz der Berufsbezeichnung „Restaurator/in“ ist grundsätzlich sinnvoll. Zurzeit kann sich jeder so nennen, ohne dass eine entsprechende Ausbildung oder Expertise nachgewiesen wird. Dadurch besteht auf Seiten der Auftraggeber eine große Unsicherheit, ob die beauftragten Restauratoren ihre Arbeit tatsächlich fachkundig ausführen. So kommt es immer wieder vor, dass Kunstwerke oder Denkmäler unsachgemäß restauriert werden, was zu irreparablen Schäden oder gar zum vollständigen Verlust von Kulturgütern führen kann. Die Hamburger Kulturbehörde ist deshalb auch im Gespräch mit dem Verband der Restauratoren über ein mögliches Berufstitelschutzgesetz.
Da es sich bei diesem Gesetz um einen grundgesetzlichen Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art.12 GG handelt, werden hohe Anforderungen an die gesetzliche Formulierung der Voraussetzungen und Kriterien für eine Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung gestellt und vor allem im weiteren Gesetzesvollzug an die Überprüfung bei den einzelnen Antragstellern. Daher handelt es sich um einen sehr umfangreichen und ressourceneinnehmenden Prozess, bei dem auch Alternativen zum Berufstitelschutz, wie etwa die Einführung eines vom Verband ausgegebenen, und von der Stadt Hamburg anerkannten Gütesiegels, geprüft werden müssen.
Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass der Beruf des Restaurators katalogisiert und damit verbindlich als ein am Gemeinwohl orientierter Freier Beruf anerkannt wird?
Die Restauratorentätigkeit leistet durch den Erhalt unserer Kunst- und Kulturgüter einen hohen Beitrag für die Allgemeinheit und verdient unsere Wertschätzung. Die CDU Hamburg wird daher adäquat zu den Ländern Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern eine gesetzliche Anerkennung der Berufsbezeichnung „Restaurator/in“ prüfen.
Wir wollen die bestehende Kategorisierung der Freien Berufe auf Bundesebene in ihrer Gesamtheit überprüfen und an neue Gegebenheiten anpassen. Inwieweit die wissenschaftlichen Restauratoren hierbei in die Freien Berufe aufgenommen werden ist bei einer solchen Reform zu prüfen.
Wir befürworten, dass Freie Berufe und Gewerbetreibende steuerlich gleichbehandelt werden. Denn das Problem der Abgrenzung betrifft nicht nur Restaurator*innen, sondern auch andere Berufe, bei denen die „künstlerische Tätigkeit“ unterschiedlich bewertet werden kann. Dadurch entstehen oft Ungerechtigkeiten. Unser konkreter Ansatz ist die Umwandlung der Gewerbesteuer in eine Gemeindewirtschaftssteuer. Diese soll auf die Einkommensteuerschuld angerechnet werden können. Im Ergebnis werden alle gleichbehandelt und nicht durch zusätzliche Steuern belastet.
DIE LINKE erkennt die Gemeinnützigkeit im Beruf eines Restaurators voll und ganz an. Eine Aufnahme in die Katalogberufe halten wir somit für sinnvoll. DIE LINKE will die Gewerbesteuer reformieren und sie in eine Gemeindewirtschaftsteuer umwandeln. Diese würden auch Freiberufler zahlen, da auch diese die öffentliche Infrastruktur von Kommunen nutzen und sich somit an ihrer Finanzierung zu beteiligen haben. Es soll jedoch Freibeträge geben, die eine Mehrbelastung für Freiberufler mit kleinem Einkommen verhindern soll.
Wie wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass die soziale Absicherung erleichtert wird, z.B. durch die Möglichkeit der dem tatsächlichen Einkommensniveau entsprechenden Anpassung von Krankenkassen-, Rentenversicherungs-, und Sozialbeiträgen?
Viele selbständige Künstler und andere Freischaffende leben in wirtschaftlich unsicheren Verhältnissen oder erzielen nur geringe Einkommen als Selbstständige. Mit der Künstlersozialkasse, für deren dauerhafte Stabilisierung sich die CDU Hamburg einsetzt, haben wir ein bewährtes Instrument, um diesem Kreis freischaffender Künstler einen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung analog einem normalen Beschäftigungsverhältnis zu ermöglichen. Unser vorrangiges Ziel ist es, einen Anstieg des Abgabesatzes zu verhindern. Für diejenigen, die sich freiwillig in der gesetzlichen Sozialversicherung absichern wollen, gibt es aber erste Erfolge zu vermelden. Anfang Juni 2018 beschloss die CDU-geführte Bundesregierung die Reform der Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Neben der Festlegung, dass ab dem 01.01.2019 Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder den gleichen Anteil zur Krankenversicherung zahlen (betroffen davon ist auch der Zusatzbeitrag), ist vor allem eine Neuregelung relevant: Für Selbstständige mit geringen Einnahmen wurde der monatliche Mindestbeitrag auf 171 Euro halbiert. Davon profitieren vor allem Selbstständige mit geringen Einnahmen, die seitdem bis zu 180 Euro im Monat sparen.
Wir Freie Demokraten wollen die Künstlersozialkasse fortlaufend weiterentwickeln und zukunftssicher machen. Ein Ansatz könnte die Überprüfung sein, ob Restauratorinnen und Restauratoren in die Künstler‐Sozialkasse aufgenommen werden können. Zusätzlich wollen wir Regelungen beseitigen oder verändern, welche für Solo‐Selbstständige einen unfairen Nachteil bedeuten. Beispielsweise müssen freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige ihre Krankenkassenbeiträge nicht zwingend auf ihr reales Einkommen bezahlen. Im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten orientieren sich die Beiträge von Selbstständigen mit kleineren Einkommen an der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit monatlich 2.283,75 Euro. So zahlen Selbstständige mit Einkommen unterhalb dieses Betrags überhöhte Krankenversicherungsbeiträge, weil sich diese an der fiktiven Mindestbeitragsbemessungsgrenze und nicht mehr an den tatsächlichen Einnahmen orientieren. Derartige ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen sind zu beseitigen.
Wir befürworten eine Überprüfung des Gerichtsurteils des Bundessozialgerichts, um Restaurator*innen die Wiederaufnahme in die Künstlersozialkasse zu ermöglichen. Das ist allerdings ein Thema für die Bundesebene. Eine kleine Entlastung für Selbständige brachte die beschlossene Absenkung der Mindestbeiträge für Selbständige zur gesetzlichen Krankenversicherung mit geringem Einkommen. Auch den Zugang von Selbstständigen zur freiwilligen Versicherung gegen Arbeitslosigkeit wollen wir an die gewandelte Arbeitswelt anpassen, indem wir die Anwartschaftszeiten so verkürzen, dass schon nach viermonatiger Beitragszeit ein zweimonatiger Bezug von Arbeitslosengeld möglich ist. Zudem wollen wir Selbstständigen durch Wahltarife mehr Flexibilität ermöglichen: Sie sollen auf eigenen Wunsch halbierte Beiträge zahlen können. Unser Ziel ist eine solidarische Bürgerversicherung, bei der alle Einkommensarten einbezogen werden und alle Selbstständigen einzahlen, und zwar strikt einkommensbezogen. Als einen ersten Schritt wollen wir nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung aufnehmen. Zudem wollen wir die Möglichkeit ausbauen, zusätzlich zum Pflichtbeitrag freiwillige Zahlungen zu leisten, um in guten Zeiten Lücken, wie sie etwa durch Zeiten der Auftragslosigkeit oder Arbeitslosigkeit entstehen, zu schließen. Bei Einführung einer Garantierente, wie von uns angestrebt, würde nach 30-jähriger Mitgliedschaft auch der Mindestbetrag ausreichen, um eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu erhalten. Damit wären Selbständige umfassend vor Armut im Alter geschützt.
Für Solo-Selbstständige, die keinen Zugang zur Künstlersozialkasse haben, fordert DIE LINKE, dass einkommenslose Zeiten wie Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder Pflege Angehöriger besser bewertet werden. Geringe Rentenansprüche müssen aufgewertet und eine solidarische Mindestrente eingeführt werden. Bei der Arbeitslosenversicherung setzt sich DIE LINKE nach wie vor für eine Verkürzung der Anwartschaftszeiten sowie eine Verlängerung der Rahmenfrist ein und will die Bedingungen für die freiwillige Versicherung für Solo-Selbstständige verbessern. DIE LINKE fordert, dass zukünftig auch Selbstständige – mit dem Einkommen entsprechend gestaffelten Beitragssätzen – in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Gleiches gilt für die gesetzliche Krankenversicherung. Unser Ziel ist eine solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung für Alle – auch für Selbstständige. Das bedeutet, dass alle Selbstständigen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert werden. Dabei werden Mindestbemessungsgrenzen ersatzlos abgeschafft und das tatsächliche Einkommen zur Beitragsbemessung herangezogen.
Das Recht der Sozialversicherung ist durchgängig Bundesrecht und kann deshalb nicht Gegenstand einer auf das Bundesland Hamburg bezogenen Programmatik sein. Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG Versichertenentlastungsgesetz), das am 01.01.2019 in Kraft getreten ist, hat die Koalition aus CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag u.a. auch eine deutliche Entlastung von Selbstständigen in der gesetzlichen Krankenversicherung erreicht. Der Gedanke war dabei, dass hohe Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse Kleinselbstständige häufig überfordern, die sich gesetzlich versichern wollen. Deshalb wurden freiwillig versicherte Selbstständige ab 2019 bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt (einheitliche Mindestbemessungsgrundlage 2019 für freiwillig Versicherte und Selbstständige: 1.038,33 Euro). Damit wurde der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung mehr als halbiert, auf rund 160 Euro im Monat. Zudem wurde ein deutlicher Bürokratieabbau erreicht. Für die Beitragsbemessung ist es seit 2019 nicht mehr erforderlich, zwischen haupt- und nebenberuflich Selbstständigen zu unterscheiden.
In welcher Form wird Ihre Partei sich des Risikos der Unternehmensaufgabe und der Gefahr der Prekarisierung von Frauen im Beruf z.B. durch Familienzuwachs stellen?
Bereits 2005 hat die CDU in Hamburg den Rechtsanspruch auf Kindestagesbetreuung im Umfang der Berufstätigkeit durchgesetzt, bei entsprechendem Nachweis bis zu 12 Stunden täglich. Dass ist bis heute bundesweit einzigartig. Damit haben wir vielen ermöglicht, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Zudem setzen uns für bessere Bedingungen für Familien in Hamburg ein: flexiblere Arbeitszeitmodelle, Auditierungsverfahren für Firmen zur Stärkung der Vereinbarung von Familie und Beruf, Rückkehrprogramme und anderes sollen helfen, prekäre Situationen durch Familienzuwachs zu vermeiden.
Wir Freie Demokraten wollen dafür sorgen, dass Selbständige nicht zu Angestellten zweiter Klasse werden. Gerade bei Familienzuwachs und Elternschaft sind Selbständige nach wie vor benachteiligt. Schon allein die Antragstellung beim Elterngeld ist mit unnötig hohem Aufwand verknüpft. Hier müssen einfache Regelungen her, die den Verdienstausfall auffangen und Elternschaft und
Selbständigkeit miteinander in Einklang bringen lassen. Darüber hinaus wollen wir generell die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Zu diesem Anliegen gehört ein vollumfänglicher Zugang zu einer Kinderbetreuung mit bedarfsorientierten Betreuungszeiten. Die Sicherstellung politischer Rahmenbedingungen, welche unabhängig vom Geschlecht mehr Flexibilität und Individualität bei der gemeinsamen Planung des Privat‐ und des Berufslebens erlauben, hat für uns höchste Priorität. Dafür setzen wir auf z.B. flexible Arbeitszeitmodelle und Langzeitkonten für Arbeitszeit. Das alles sollte aber vor allem unbürokratisch umsetzbar sein und es jungen Menschen einfach machen, Familien zu gründen.
Wir treten für Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen und -phasen ein, von der Bildung und Erziehung über den Job bis hin zur Rente. Dazu gehört auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Lohngleichheit, eine zuverlässige soziale Absicherung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, z.B. durch flexible Arbeitszeitmodelle, ist unser Ziel. Eine faire Bezahlung restauratorischer Leistungen vor allem durch die öffentliche Hand ist ebenfalls ein Beitrag, unabhängig vom Geschlecht, Altersarmut und weiteren Folgen der Prekarisierung von „Solo-Selbständigen“ entgegenzuwirken. Mit parlamentarischen Initiativen und Gesetzentwürfen setzten wir GRÜNE uns im Bundestag dafür ein, die Hindernisse für die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen zu beseitigen. So fordern wir z. B. auf Bundesebene ein Familienzeitgesetz, das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern soll. Frauen sind als Gründerinnen im Schnitt erfolgreicher als Männer. Trotzdem fördert der Staat sie bei Firmengründungen im Schnitt mit deutlich weniger Geld. Damit wollen wir uns nicht abfinden. Wir werden in Hamburg sowohl die Vernetzung von Gründerinnen und Unternehmerinnen durch neue Formate fördern, als auch die Förderkriterien und Bedingungen strukturell überprüfen, anpassen und die Zugänglichkeit für Unternehmerinnen erleichtern.
Geschlechtergerechtigkeit ist uns ein zentrales Anliegen. Noch immer sind die Tätigkeiten zwischen den Geschlechtern ungerecht verteilt. Prekäre Arbeit ist gerade bei Frauen und insbesondere bei Alleinerziehenden Hauptursache für Familien- und damit für Kinderarmut. DIE LINKE empfindet die aktuelle Entwicklung von Selbstständigen besorgniserregend, da dieser Berufsstatus immer mehr einer Selbstausbeutung gleicht. Deshalb fordern wir nicht nur einen Mindestlohn für abhängig Beschäftigte, sondern auch Mindesthonorare für Gewerke. Gerade Solo-Selbständige und kleine Handwerksunternehmen leiden oftmals unter einem ruinösen Dumpingwettbewerb. Es kann nicht sein, dass die A-Klasse der freien Berufe, also die Anwält*innen, Apotheker*innen und Ärzt*innen durch eine Gebührenordnung geschützt sind, während beispielsweise für Restaurator*innen die Entlohnung teilweise erniedrigend niedrig ist.
Alle Eltern, auch Unternehmerinnen, die sich über Familienzuwachs freuen, haben in Hamburg bereits jetzt sehr weitgehende Rechtsansprüche auf frühkindliche Bildung und Betreuung und treffen, wenn die Kinder älter werden, auf sehr umfassende Ganztagsangebote der Schulen, beitragsfrei von 8–16 Uhr. Zusätzlich zum allgemeinen Rechtsanspruch auf 5-stündige Betreuung inkl. Mittagessen („Grundbetreuung“) gilt: In Hamburg besteht für Kinder von der Geburt bis zum 14. Geburtstag zudem ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung bis zu zwölf Stunden täglich, wenn die Eltern
- berufstätig sind, studieren oder eine berufliche Aus- oder Weiterbildung durchlaufen,
- an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen oder
- einen Deutsch-Sprachkurs für Migrantinnen und Migranten oder einen Integrationskurs besuchen.
Und für diese Vereinbarkeit ist auch von großer Bedeutung, dass man von dem verdienten Geld auch etwas hat: Seit August 2014 haben wir die 5-stündige Betreuung für die Eltern beitragsfrei gemacht – und die Gebühr für das Mittagesasen haben wir zuvor schon abgeschafft. Bei Stunden über die beitragsfreien 5 inkl. Mittagessen wirkt fort, dass wir die massiven Gebühren-Erhöhungen des früheren CDU/Grünen-Senats gleich nach Regierungsübernahme 2011 zurückgenommen haben. Diese Gebühren sind zudem sozial gestaffelt.
Zudem haben Eltern in Hamburg freie Wahl zwischen Kita und Kindertagespflege (Tagesmutter), bei der bis zu 30 Wochenstunden beitragsfrei sind. Zudem besteht freie Wahl zwischen Kita und Vorschule im Jahr vor der Einschulung.
Und: Seit dem 01.08.2019 werden Familien mit sehr geringem Einkommen in Hamburg vollständig von Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung auch für weitere Stunden befreit. Sie müssen dann nicht einmal mehr den geringen verbleibenden Mindestbeitrag zahlen.
Bei Vereinbarkeit von Familie und Beruf wollen wir aber noch mehr machen – und haben uns in unserem Regierungsprogramm klar positioniert. Eltern mit besonderen Arbeitszeiten (Einzelhandel, Gesundheitsberufe, Gastronomie-und Dienstleistungen) haben besondere Anforderungen an die Öffnungszeiten einer Kita: Wir werden dafür sorgen, dass noch mehr zielgruppenorientierte Kitas entstehen, in denen eine Betreuung angeboten wird, die Eltern mit besonderen beruflichen Anforderungen unterstützt. Hier wollen wir die Möglichkeiten der Kindertagespflege noch besser einbeziehen. Wir werden dafür sorgen, dass Spätbetreuung (ab 20.00 Uhr) und Übernachtungsbetreuung besser vergütet werden. Mit der Schulbau-offensive werden wir weitere Ganztagsschulen errichten und damit das Ganztagsangebot weiter ausbauen. Schon jetzt nehmen fast 85 Prozent aller Grundschulkinder dieses Angebot wahr. Mit weiteren Investitionen in den Ganztag werden wir das Angebot noch attraktiver machen.
Mit dem neuen Gleichstellungsgesetz sorgen wir dafür, dass Frauen im öffentlichen Dienst bessere Chancen haben, in Führungspositionen zu gelangen. Wir setzen uns auch dafür ein, dass mehr Frauen in der Hamburger Wirtschaft in Führungspositionen gelangen. Es braucht diese positiven Vorbilder, die alle Frauen darin unterstützen in jeder Lebensphase auch ihre eigenen Karrierewünsche zu verfolgen. Wir unterstützen zudem ESF-Projekte wie Jobclub Soloturn Plus, Worklife – Wiedereinstieg mit Zukunft oder Pro Exzellenzia 4.0, die sich speziell an Frauen richten und bei ihrer Karriereplanung in verschiedenen Lebensphasen Beratung und Netzwerke zur Verfügung stellen. Auf Bundesebene haben wir beispielsweise das Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle nach der Elternzeit durchgesetzt. Hier werden wir genau beobachten, wie sich dieses Recht in der Praxis bewährt.
Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Restauratoren mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium ihrer Qualifikation entsprechend nach EG 13, statt wie bislang oft üblich, nach EG 9 eingruppiert werden?
Sie sprechen eine schwierige Frage an, die immer mehr Bereiche des öffentlichen Dienstes berührt. Grundsätzlich gilt bei Stellenbewertungen im öffentlichen Dienst, dass gleichwertige Stellen gleichwertig bezahlt werden. Dies definiert sich bislang ausschließlich nach den Anforderungen der Stelle, nicht nach der Qualifikation der Stelleninhaber. Insbesondere in Bereichen, die von einer zunehmenden Akademisierung von Berufsbildern betroffen sind, führt das dazu, dass es keinen Vergütungsunterschied gibt, wenn der eine Stelleninhaber eine berufliche und der andere eine akademische Ausbildung hat. Tatsächlich dürfte das Anliegen nur lösbar sein, wenn über die Stellenbewertung eine höhere Anforderung dokumentiert werden kann oder über die Stellenbeschreibung ein akademischer Abschluss als Voraussetzung gefordert wird.
Restauratoren benötigen eine angemessene Entlohnung für ihre Arbeit. Allgemein ist eine Aufwertung aus diesem Grund vorzunehmen. Die Anzahl an Restauratoren muss sich am Bedarf orientierten. Mehr Stellen sind demnach nur zu schaffen, wenn sich dieser ergibt. Wichtiger ist es für uns aber, Teilzeitbeschäftigte mehr in ein Vollzeit‐Verhältnis zu überführen.
Wir wollen den Denkmalschutz in Hamburg stärken. Dazu gehört, Denkmäler dauerhaft zu erhalten und Kulturgüter langfristig zu sichern. Für dieses Vorhaben sind entsprechend qualifizierte Fachleute einzubeziehen. Restaurator*innen mit Hochschulabschluss sollen daher im öffentlichen Dienst entsprechend ihrer Qualifizierung angemessen bezahlt werden. Stellen, für deren Ausübung ein Hochschulabschluss vorausgesetzt wird, sollen in die entsprechende Entgeltgruppe aufgenommen werden. Stellenpläne sind entsprechend anzupassen. Wir sind dafür offen, eine Anpassung der Eingruppierung von Restaurator*innen zu prüfen und ggf. anzupassen.
Ja, DIE LINKE setzt sich für eine faire und gute Bezahlung aller Menschen ein. Wer einen gesellschaftlich wertvollen Beruf ausübt, verdient es, anständig bezahlt zu werden. Marktmechanismen à la „Augen auf bei der Berufswahl“ sind diskriminierend denjenigen gegenüber, die unsere Gesellschaft mit ihrer Arbeit besser machen. Dazu gehört auch die Erhaltung unserer Kulturgüter. Für DIE LINKE gilt: Gleiches Gehalt bei gleicher Arbeit.
Die Behörde für Kultur und Medien und die Museen wenden den TV-L bzw. den TV-AVH an und nehmen auf dieser Grundlage die tarifliche Eingruppierung vor. In der Behörde für Kultur und Medien im Denkmalschutzamt sind sie gemäß Teil II der Entgeltordnung zum TV-L in EG 11 eingruppiert. In den Museumsstiftungen werden die Restauratoren mit leitenden oder z.T. auch hochspezialisierten Tätigkeiten nach E 13 bezahlt, alle anderen mit höchstens E 12. Dies entspricht den Empfehlungen des Deutschen Museumsbundes, die in ihrem gerade erschienen Leitfaden „Professionell arbeiten im Museum“ zur Vergütung von Restauratoren schreiben: „Entgeltgruppen nach Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst: E 9b bis E 12, wenn ein Bachelorabschluss ausreichend ist; E 13 bis E 15 bei leitender Tätigkeit bzw. wenn ein einschlägiger wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Master oder vergleichbarer Abschluss) im Sinne des Tarifrechts erforderlich ist und entsprechende Tätigkeiten ausgeübt werden. Wo zulässig, ist eine außer- bzw. übertarifliche höhere Vergütung möglich.“
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass bei denkmal-, museums-, und kulturbezogenen Ausschreibungen des Landes und in Landesbetrieben für restauratorische Aufgaben spezifisch Restauratoren angesprochen werden und eine Versicherung sowohl für die Planung als auch für die Ausführung der Arbeiten am Denkmal obligatorisch ist?
Im Sinne einer fach- und sachgerechten Pflege unseres kulturellen Erbes, des Verbraucherschutzes sowie der Baukultur und vor dem Hintergrund ständig wachsender Anforderungen an den Berufsstand setzen wir auf hohe Ausbildungsstandards und den spezifischen Sachverstand der mit den Sanierungsarbeiten beauftragten Fachexperten. Ob bei jeder denkmal-, museums- und kulturbezogenen Ausschreibung Hamburgs bzw. von Landesbetrieben für restaurierende Aufgaben grundsätzlich immer spezifisch Restauratoren angesprochen werden müssen, sollte besser in Abhängigkeit von der Herausforderung bzw. den qualitativen Ansprüchen des konkreten Einzelfalls entschieden werden. Mit der Frage, ob sowohl für die Planung als auch für die Ausführung der Arbeiten am Denkmal eine obligatorische Versicherung notwendig ist, haben wir uns bislang nicht befasst.
Wir Freien Demokraten setzten uns generell gegen eine weitere Ausweitung von vergabefremden Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen ein. Dies bedeutet aber nicht, dass eine Absicherung von Risiken bei Restautoren ausbleiben muss. Viel praxisnäher wäre es, bei der Gestaltung des Restauratorenberufes (etwa Frage 1), grundlegende Elemente der Versicherungspflichten mit einzubeziehen.
Wie bereits erwähnt ist unser Ziel, dem Denkmalschutz in Hamburg noch mehr Beachtung zu geben. Daher würden wir grundsätzlich dafür plädieren, dass qualifizierte Restaurator*innen bei diesen Ausschreibungen spezifisch angesprochen werden. Allerdings haben Ausschreibungen offen und europaweit zu erfolgen.
Wir setzen uns als LINKE gerne dafür ein, dass die Aufträge des Landes an hochqualifizierte Fachkräfte vergeben werden und diese ein auskömmliches Honorar erhalten. Die Aufträge des Landes müssen so erledigt werden, dass nicht nur sozialverträgliche Gehälter gezahlt werden, sondern auch arbeitsrechtliche Standards unbedingt einzuhalten sind. Dazu gehört auch ein angemessener Versicherungsschutz, der etwaige Arbeitsunfälle und Schäden abdeckt.
Bei Erhalt von Denkmalen und deren Ausstattung wird durch die Beschreibung der Zielsetzung auf die entsprechenden notwendigen restauratorischen Qualifikationen hingewiesen und deren Vorliegen im Genehmigungsverfahren festgesetzt. Eine obligatorische Teilnahme von externen Restauratoren/-innen bei Planung und Ausführung gibt es im Denkmalschutzamt nicht, wäre aber sicherlich wünschenswert. Wir werden uns des Themas annehmen und prüfen, welche Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für den Einsatz externer Restauratoren/-innen geschaffen werden können.
Der Europäische Tag der Restaurierung war 2018 das am meisten besuchte Ereignis im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres. Wird sich die Hansestadt Hamburg im laufenden Jahr am 11. Oktober 2020 positiv auf die dritte Auflage des Ereignisses beziehen und sowohl das Denkmalamt als auch seine Museums- und kulturellen Einrichtungen ermutigen, daran teilzunehmen?
In Hamburg wird die Restaurierungswerkstatt des Denkmalschutzamtes am Tag der Restaurierung für Besucher*innen geöffnet sein. Auch die Museen werden sich daran beteiligen.
Ja, wir setzen uns gerne dafür ein, dass in Hamburg am Europäischen Tag der Restaurierung möglichst viele Kulturinstitutionen, wie Museen und Hochschulen, aber auch private Ateliers einen Einblick in ihre Konservierungs- und Restaurierungsprojekte geben, damit möglichst viele Menschen in Berührung mit dem faszinierenden Beruf des Restaurators/der Restauratorin kommen können.
Hier finden Sie alle Fragen und Antworten zusammengefasst in einer Übersicht.
Übersicht zu den Wahlprüfsteinen der Bürgerschaftswahl in Hamburg 2020 (PDF)
Bildnachweis zum Titelfoto: Plenarsaal der Hamburgischen Bürgerschaft (Foto: Christoph Braun; https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.en)