Anja Romanowski, Diplom-Restauratorin und E.C.C.O.-Delegierte des VDR, nimmt sich dem Thema "Berufstitelschutz und Europa" in der aktuellen Ausgabe des Mitgliedermagazins des Bundesverbandes der Freien Berufe e. V. (BFB) an. Ihr Beitrag verdeutlicht die Notwendigkeit eines Berufstitelschutzgesetzes im Hinblick auf die aktuelle Lage in Deutschland und Europa.
Seit Jahren ist es ein großes Anliegen des VDR, ein Berufstitelschutzgesetz für Restauratoren durchzusetzen. Mit mehr oder weniger großem Erfolg. In zwei von 16 Bundesländern, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, gibt es ein solches Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnung „Restauratorin“ oder „Restaurator“ bereits. Dass das zu wenig ist, zeigt sich auch im Vergleich mit anderen EU-Staaten.
Warum der Berufstitelschutz unabdingbar für die Qualität der Arbeit von Restauratoren und somit für den Schutz des kulturellen Erbes ist, beschreibt Anja Romanowski in dem jüngst erschienenen Beitrag „Berufstitelschutz zur Qualitätssicherung ─ Freier Beruf des Restaurators in Deutschland im europäischen Vergleich“ in „der freie Beruf“. Darin verweist die E.C.C.O.-Delegierte des VDR auf die Dringlichkeit und Aktualität dieses Gesetzes auch im gesamteuropäischen Kontext.
Quelle: Bericht von Anja Romanowski, Verband der Restauratoren e.V. (VDR), in „der freie Beruf“, dem Mitgliedermagazin des Bundesverbandes der Freien Berufe e. V. (BFB) - (Ausgabe 01-02/2016)