Der Deutsche Kulturrat fordert Verbesserungen bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, insbesondere aus dem Kultur- und Mediensektor. Dies geht aus einer Pressemitteilung vom 15. Januar hervor, die sich an die Bundesregierung richtet.
Eine perspektivische Pflichtversicherung für Soloselbstständige wird befürwortet. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll auf Basis des Erwerbseinkommens aus dem vorletzten Jahr berechnet werden1. Bei Aufgabe der Selbstständigkeit oder starken Erwerbseinkommenseinbrüchen soll der Leistungsfall eintreten. Der Kulturrat setzt sich für die Einführung von branchenspezifischen Mindesthonoraren für Soloselbstständige bei Förderungen der öffentlichen Hand ein. Diese Maßnahmen sollen die wirtschaftliche Lage dieser Gruppe verbessern.
Alle Forderungen im Detail: https://www.kulturrat.de/positionen/arbeitslosenversicherung-verbesserungen-soloselbststaendige/