Die befristet von der Mitgliederversammlung bewilligte Rechtshilfekosten-Unterstützung (RKU) des VDR lief Ende des Jahres 2020 aus. Im Dezember waren unsere Mitglieder deshalb dazu aufgerufen über die Weiterführung der RKU abzustimmen. Das Abstimmungsergebnis liegt nun vor: Die überwiegende Mehrheit hat sich für eine Fortsetzung ausgesprochen.
Die Rechtshilfekosten-Unterstützung des VDR wurde 2018 eingerichtet, um Mitglieder, die in gerichtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung geraten, in die Lage zu versetzen, die Rechtsstreitigkeiten durchzustehen. Restauratoren sollten nicht länger gezwungen sein mangels finanzieller Mittel gegen Gegner klein beigeben zu müssen.
Die RKU stärkt unsere Mitglieder und den VDR. Sie ergänzt zugleich die finanzielle Unterstützung des VDR bei der juristischen Erstberatung. Die juristische Hilfestellungen gelten für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Unterstützt werden können Fälle, die einen großen Teil des Berufsstandes der Restauratoren betreffen und somit von allgemeinem Interesse und Nutzen für die Mitgliedschaft sind.
Die finanzielle Unterstützung half bereits mehreren Mitgliedern, unter anderem in einem Rechtsstreit, bei dem ein Diplom-Restaurator zum Steinmetz erklärt werden sollte (wir berichteten) oder auch bei verschiedenen Höhergruppierungsverfahren. Hierzu berichtet eine Restauratorin im Interview.
Mehr Informationen zum Beantragungsverfahren finden Sie im internen Mitgliederbereich hier.
Wir danken allen Mitgliedern, die sich an der Wahl beteiligt haben!