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      Renate Poggendorf
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      Liebe Kolleginnen und Kollegen bei kommunalen Arbeitgebern,

      in der neuen Entgeltordnung sind die Protokollerklärungen gegenüber dem bisher verwendeten BAT aktualisiert. Sie zählen jedoch kaum mehr konkrete Tätigkeiten auf sondern beschreiben die Aufgaben unseres Berufes anhand sogenannter unbestimmter Rechtsbegriffe wie etwa „empfindliches Objekt“, „komplexes Schadensbild“ oder „schwierige Maßnahmen“. Diese Formulierungen variieren je nach Entgeltgruppe.
      Da es im Einzelfall bei einer Neubewertung der Tätigkeiten sowohl dem Restaurator selbst als auch der Personalverwaltung schwer fallen dürfte die konkreten Tätigkeiten den auslegbar formulierten Protokollerklärungen zuzuordnen, erarbeitet eine Arbeitsgruppe zurzeit eine „Erläuterung der Entgeltordnung“.
      Herausgegeben vom VDR als dem deutschen Berufs- und Fachverband der Restauratorinnen und Restauratoren soll diese als Leitfaden bei der Auslegung der Entgeltordnung zur Verfügung stehen. Diese „Erläuterung der Entgeltordnung“ soll in Abstimmung mit den jeweiligen Fachgruppen im VDR alle Fachgebiete und das ganze Spektrum des heutigen Berufsbildes vom Konservieren-Restaurieren über Präventive Konservierung, Leihverkehr etc. bis etwa zu Forschung, Veröffentlichung und Lehre beinhalten.
      Ziel ist es, diese „Erläuterung“ bis September 2017 fertig zu stellen, damit sie noch für die Entscheidung über einen Antrag auf Neubewertung der Eingruppierung Berücksichtigung finden kann.
      Ende Juni wird ein Entwurf im internen Bereich der Homepage des VDR zur Verfügung stehen, damit alle Mitglieder die Möglichkeit haben diesen durch Ergänzungen und Korrekturen zu verbessern.
      Informationen zum Stand der Entwicklung werden hier und über den VDR-Newsletter mitgeteilt.

      Mit besten Grüßen

      Renate Poggendorf und Christian Lühning-Reger

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