Am 14. Oktober 2018 wird der 18. Bayerische Landtag gewählt. Der Verband der Restauratoren hat den Parteien sechs Fragen gestellt, die sich sehr konkret mit Kultur und Denkmalpflege, dem Berufstitelschutz und der sozialen Absicherung für den Restaurator befassen. Was haben die Parteien geantwortet? Machen Sie sich selbst ein Bild vor der Wahl.
Das Fehlen des geschützten Berufstitels für Restauratoren führt zu einem enormen Konkurrenzdruck auch durch wenig oder nicht qualifizierte selbst erklärte „Restauratoren“ außerhalb der Gruppen der wissenschaftlichen Restauratoren oder auch der Restauratoren im Handwerk. Darüber hinaus führt diese Leerstelle zu einer grundlegenden Gefährdung von Kulturgütern und Denkmalen durch unsachgemäße Behandlung. Wird sich Ihre Partei in Regierungsverantwortung für den Schutz des Berufstitels „Restaurator“ einsetzen?
Die Ausbildungen zum Restaurator sind auf unterschiedlichem Weg möglich und werden von Hochschulen, Handwerk und außeruniversitären Einrichtungen angeboten.
Anerkannte Abschlüsse zum Beruf des Restaurators in Bayern sind:
- staatlich anerkannter Restaurator (Ausbildung an der Fachakademie in München),
- der Diplomrestaurator (Hochschulausbildung an der Akademie für Bildende Künste in Dresden) oder der Bachelor bzw. mit Aufbaustudium auch mit dem Master an weiteren Hochschulen
- Restaurator im Handwerk (mit Ausbildung und Meisterbrief) oder
- geprüfter Restaurator im erlernten Handwerk (zusätzliche Qualifikation durch Fortbildung und Prüfung. Die zusätzliche Berufsbezeichnung kann nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Handwerksberuf geführt werden, z. B. geprüfter Restaurator im Maurerhandwerk).
Die Berufsbezeichnung „Restaurator“ ist derzeit, mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, in den Bundesländern gesetzlich nicht geschützt. Der Schutz der Berufsbezeichnung Restaurator in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet zum Beispiel, dass eine Ausbildung als Restaurator ausschließlich mit Hochschulabschluss möglich ist. Der Restaurator betreibt danach aber kein Gewerbe. Von den Vorschriften dieses Gesetzes bleibt die Berechtigung aufgrund von Regelungen nach § 42 der Handwerksordnung, die Bezeichnung "Restaurator im Handwerk" zu führen, unberührt.
Ziel sollte es sein, dass nur qualifizierte Restauratoren an Kunst und Kulturgut tätig werden. Allerdings sehen wir in der Hochschulausbildung, in der Ausbildung an der Akademie oder durch eine Handwerksausbildung insbesondere mit zusätzlicher Qualifikation Möglichkeiten dazu. Sofern man einen derartigen Titel schützen möchte, wie dies in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt der Fall ist, würde sich demnach auch die Frage stellen, wie er sich zum geprüften Restaurator im Handwerk verhält und welche Konsequenzen damit verbunden sind, etwa auch im Hinblick auf die Vergabe von Aufträgen. Außer Acht gelassen werden kann dabei auch nicht, dass europarechtlich eine Einschränkung der Berufsfreiheit immer bedenklich ist.
Wir FREIE WÄHLER halten Berufsbezeichnungen mit klarem Qualifikationsprofil für unabdingbar, um eine Gefährdung von Kulturgütern und Denkmälern zu verhindern. Denn der Erhalt und die Wiederherstellung von Kunst und Kulturgütern erfordert sowohl kunsthistorische als auch handwerkliche Kompetenz, die nur durch eine entsprechend entsprechende Ausbildung zu erlangen ist. Es existieren jedoch bereits die geschützten Berufsbezeichnungen „Diplomrestaurator/in“ sowie „Restaurator im Handwerk“, die beide mit einer fundierten Ausbildung einhergehen, sodass sich aus unserer Sicht die Frage stellt, ob und inwieweit eine weitere geschützte Berufsbezeichnung hier tatsächlich Vorteile bringt. Insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen und Aufträgen sollte unserer Ansicht nach in jedem Fall sichergestellt sein, dass die Behandlung wertvoller Kulturgüter entsprechend qualifizierten Fachleuten vorbehalten wird. Ein ganz wesentlicher Baustein hierzu sind unserer Ansicht nach die regionalen Berufsregister, die bereits vom VDR erstellt wurden.
Klare Berufsbezeichnungen, bei denen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine dahinterstehende definierte Qualifikation verlassen können, sind grundsätzlich im Interesse des Verbraucherschutzes. Auf der anderen Seite existieren z.B. mit dem Diplom-Restaurator, dem staatlich geprüften Restaurator und dem Restaurator im Handwerk bereits geschützte Berufsbezeichnungen, die auf die entsprechenden Qualifikationen verweisen. Es gilt hier genau abzuwägen, ob eine weitere geschützte Berufsbezeichnung, die entsprechende Nachweise und Registrierungen erfordern würde, allen Beteiligten Vorteile bringt. Diese Aufgabe sehen wir bei den Vertreter*innen der Gewerke, die den Kern der Restauratorenarbeit abdecken.
Ja, DIE LINKE unterstützt die Forderung nach dem Schutz des Berufstitels „Restaurator“. Es ist wichtig, dass Klarheit herrscht, welche Qualifikationen eine Restauratorin oder ein Restaurator haben. Außerdem ist es Anerkennung derer, die eine langjährige Ausbildung oder Studium absolviert haben. In welcher Form ein solcher Titel erworben werden könnte, müsste in Fachgesprächen geklärt werden.
Zur Sicherung der Qualität der Arbeitsergebnisse erscheint der Schutz der Berufsbezeichnung zunächst plausibel, da es sich um die Bestandserhaltung von Kunst - und Kulturgut handelt. Insofern müssen alle angewendeten Arbeitsweisen schonend, reversibel und nachvollziehbar sein. Allerdings kann der Zugang zu den entsprechenden Fachkenntnissen ebenso verschieden wie die Objekte selbst sein. Eine abschließende Beurteilung dieser Frage ist einheitlich durch die SPD bisher nicht erfolgt.
Für den Schutz der Berufsbezeichnung "Restaurator/in" gibt es nachvollziehbare Gründe. Wir Freie Demokraten wollen den Berufstitelschutz für freiberuflich tätige Restauratorinnen und Restauratoren daher prüfen. Lassen Sie uns hierzu im Gespräch bleiben.
Die Mehrheit der vom VDR vertretenen Restauratorinnen und Restauratoren ist selbstständig. Obwohl deren Hochschulausbildung hinsichtlich der Dauer und Anforderungen mit einem Ingenieurstudium vergleichbar ist, hat eine Aufnahme des Berufes in die Katalogberufe nach § 18 EStG Restauratoren aber bisher nicht stattgefunden. Damit einher geht die Schwierigkeit, dass Berufsangehörige immer wieder in langwierigen Auseinandersetzungen um die steuerliche Anerkennung als Freiberufler ringen müssen. Auch die Orientierung des Restauratorenberufs am Gemeinwohl wird oft angefochten. Kleinstbetriebe finden sich dann als Gewerbe eingruppiert und u.U. mit hohen Steuern und Abgaben belastet. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass der Beruf des wissenschaftlichen Restaurators katalogisiert und damit verbindlich als ein am Allgemeinwohl orientierter Freier Beruf anerkannt wird?
Der Beruf des (wissenschaftlichen) Restaurateurs ist in Deutschland nicht reglementiert. Über die Anerkennung einer freiberuflichen Tätigkeit entscheidet in Deutschland letztendlich das zuständige Finanzamt. § 18 EStG definiert Freiberuflichkeit allgemein als selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Zusätzlich enthält die Vorschrift eine Aufzählung von Berufen (Katalogberufe), deren Tätigkeit im Einzelfall u.a. dann als freiberuflich anerkannt wird, wenn sie selbständig und eigenverantwortlich ausgeübt wird. Der Beruf des wissenschaftlichen Restaurateurs ist in der Aufzählung nicht enthalten. Eine Einschätzung zu der Ergänzung der Katalogberufe in § 18 EStG um den Beruf des wissenschaftlichen Restaurateurs müsste von Seiten der CSU erörtert und diskutiert werden.
Wir FREIE WÄHLER halten die bestehende Regelung für sinnvoll und ausreichend. Da die Mehrheit der Restauratorinnen und Restauratoren im Wesentlichen eine handwerkliche Tätigkeit ausüben, wäre eine generelle Aufnahme des Berufes in das Einkommensteuergesetz als Katalogberuf nicht sachgerecht. Wie auch bei anderen überwiegend gewerblich tätigen Berufsgruppen ist es vielmehr angezeigt im Einzelfall zu prüfen, ob die Tätigkeit einkommensteuerrechtlich als gewerblich oder als freiberuflich zu beurteilen ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes können Restauratorinnen und Restauratoren bereits heute einkommensteuerrechtlich als freiberuflich gelten, wenn ihre Tätigkeit wissenschaftlich oder künstlerisch im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 4. 11. 2004, IV R 63 / 02, DStR 2005 S. 556). Dies ist dann der Fall, wenn Restauratorinnen und Restauratoren, eine wissenschaftliche (z. B. Gutenachten) oder eigenschöpferische künstlerische Leistung erbringen. Die auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bewährte Abgrenzung wollen wir FREIE WÄHLER beibehalten.
Die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Tätigkeiten von Restaurator*innen als freiberuflich oder aber gewerblich zeigen deutlich, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung nicht mehr zeitgemäß ist und zu Ungerechtigkeiten führt. Wir plädieren deshalb für eine steuerliche Gleichbehandlung von Freien Berufen und Gewerbetreibenden. Konkret erreichen wollen wir dies durch die Umwandlung der Gewerbesteuer in eine Gemeindewirtschaftssteuer, die auf die Einkommensteuerschuld angerechnet werden kann. So werden alle gleichbehandelt, ohne zusätzliche Steuerbelastung.
DIE LINKE sieht die Gemeinnützigkeit im Beruf eines Restaurators, eine Aufnahme in die Katalogberufe hält DIE LINKE somit für sinnvoll. DIE LINKE will die Gewerbesteuer reformieren und sie in eine Gemeindewirtschaftsteuer umwandeln. Diese würden auch Freiberufler zahlen, da auch diese die öffentliche Infrastruktur von Kommunen nutzen und sich somit an ihrer Finanzierung zu beteiligen haben. Es soll jedoch Freibeträge geben, die eine Mehrbelastung für Freiberufler mit kleinem Einkommen verhindern soll.
Die Restauratoren werden den Gewerbetreibenden zugeordnet, da sie im Wesentlichen eine handwerkliche Tätigkeit ausüben. Dies wurde auch durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes bestätigt, nach der Restauratoren grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Nur ausnahmsweise erzielen sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Dies ist der Fall, wenn ein Restaurator aufgrund der Beschränkung auf die Erstellung von Gutachten und Veröffentlichungen wissenschaftlich tätig wird oder die Tätigkeit des Restaurators bei einer Restaurierung eines stark beschädigten Kunstwerks als eigenschöpferische Leistung (künstlerische Tätigkeit) zu bewerten ist. Die Zuordnung der Restauratoren zu den Gewerbetreibenden bedeutet in der Regel keine steuerliche Mehrbelastung, da die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann.
Die Restauratorinnen und Restauratoren sitzen hier, auch nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), zwischen allen Stühlen. Die ständige Aufteilung zwischen Kunst und Gewerbe bzw. zwischen trennbaren Leistungen und nichttrennbaren erzeugt nur Bürokratie ohne großen finanzpolitischen Nutzen. Im Sinne des Bürokratieabbaus könnte eine Einordnung in den Katalog der Freien Berufe daher durchaus sinnvoll sein.
Da nur ein Teil der wissenschaftlichen Restauratoren in öffentlichen Einrichtungen angestellt wird, ist für die meisten Restauratoren die eigene Existenzgründung unerlässlich. Vor allem die Sozialabgaben übersteigen anfangs oft die finanziellen Möglichkeiten der Berufseinsteiger. Die Künstlersozialkasse (KSK) verweigert die Aufnahme von Restauratoren seit 20 Jahren, der Beruf ist nicht „verkammert“ und kommt nicht in den Genuss entsprechender Versorgungs- und Sozialwerke. Das trägt zu der zunehmend prekären Situation vieler selbstständiger Restauratoren bei. Wie wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass die soziale Absicherung erleichtert wird, z.B. durch die Möglichkeit der dem tatsächlichen Einkommensniveau entsprechenden Anpassung von Krankenkassen-, Rentenversicherungs-, und Sozialbeiträgen, durch die Möglichkeit der Gründung eines eigenen Versorgungswerkes? Wird sich ihre Partei in Regierungsverantwortung für die Wiederaufnahme der Restauratoren in die Künstlersozialkasse einsetzen?
Die Aufnahme von Restauratorinnen und Restauratoren in die Künstlersozialversicherung (KSVG) ist nur im Einzelfall zu entscheiden. Das KSVG geht vom Begriff des Künstlers aus, enthält aber keine abschließende gesetzliche Definition zugangsberechtigter Berufsfelder, weil sich der Kunstbegriff seiner Natur nach nicht absolut festlegen lässt und zudem ständigen Veränderungen unterliegt. Der Kunstbegriff ist vielmehr aus dem Regelungszweck des KSVG, der historischen Entwicklung und der allgemeinen Verkehrsauffassung zu erschließen. Allerdings hat die Rechtsprechung bezüglich des versicherungspflichtigen Personenkreises nach dem KSVG bei einzelnen Berufen Abgrenzungen vorgenommen. Dies gilt auch für Restauratoren. Sie gehören, da sie in der Regel keine eigenschöpferische Leistung erbringen, grundsätzlich nicht zu dem nach dem KSVG versicherten Personenkreis, sofern sie nicht bei der Restaurationstätigkeit in nennenswertem Umfang eigenständig Werke herstellen, d.h. sich erkennbar vom Original lösen und dadurch etwas Neues herstellen (vgl. BSG-Urteil v. 25.09.2001 - 3 KR 18/00 R).
Die Künstlersozialkasse gewährleistet eine günstige Absicherung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Grundsätzlich können nur Personen über sie versichert werden, die vom Künstlerbegriff im Künstlersozialversicherungsgesetz erfasst werden. Hierbei wird bereits heute ein eher weiter Künstlerbegriff verwendet, der durch Rechtsprechung mittels zahlreicher Kriterien und für spezifische Fallgruppen präzisiert worden ist. Es lässt sich daher aus unserer Sicht kein pauschales Urteil fällen, insbesondere angesichts der vielfältigen Tätigkeitsbereiche, in denen Restauratoren zu finden sind. Vielmehr gilt es, im jeweiligen Einzelfall − unter Berücksichtigung der Liste künstlerischer und publizistischer Tätigkeiten der Künstlersozialkasse zu prüfen−, ob eine Aufnahme in die Künstlersozialkasse möglich ist. Hier sind wir der Meinung, dass eine möglichst weite Auslegung der künstlerischen und publizistischen Tätigkeiten sinnvoll ist.
Die Künstlersozialkasse sorgt schon für eine günstige Absicherung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Sie hat sich bewährt und muss erhalten bleiben. Die seit einiger Zeit verstärkten Kontrollen haben dazu beigetragen, dass der Beitrag der Unternehmen auf absehbare Zeit stabil bleiben kann. Uns ist bewusst, dass es sich um eine Lösung für bestimmte Berufsgruppen handelt, die man nicht ohne weiteres auf alle Soloselbstständigen ausdehnen kann und unter die nur ein kleiner Teil der Restaurator*innen fällt.
Für diejenigen Kreativen, die nicht die Voraussetzungen erfüllen, um in die KSK aufgenommen zu werden, fordern wir, dass die für Selbstständige mit geringem Einkommen besonders belastenden Mindestbeiträge für die Krankenversicherungsbeiträge deutlich reduziert werden. Das mindestens vorausgesetzte Einkommen soll auf das Niveau der sonstig freiwillig Versicherten gesenkt werden. Zudem wollen wir prüfen, in welcher Weise Auftraggeberinnen und Auftraggeber einen Beitrag zu den Sozialversicherungssystemen leisten können und in welcher Weise digitale Plattformen, die nicht als Auftraggeberinnen, sondern „nur“ als Vermittlerinnen freiberuflicher Aufträge agieren, verpflichtet werden können, einen Beitrag zu den Sozialversicherungssystemen zu leisten.
Viele Kreative haben das Problem, dass sie aufgrund geringen Einkommens zu wenig in die Rentenversicherung einzahlen. Unser Konzept einer Garantierente sieht vor, dass Versicherte, die mindestens 30 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung, also inklusive der Versicherungszeiten in der Künstlersozialversicherung, einbezahlt haben – wobei Zeiten der Arbeitslosigkeit oder für Kindererziehung einbezogen werden –, einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente erhalten, die oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Davon würden auch diejenigen profitieren, die über die Künstlersozialkasse abgesichert sind, da die KSK Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt.
Unser Ziel ist eine solidarische Bürgerversicherung, bei der alle Einkommensarten einbezogen werden und alle Selbstständigen einzahlen, und zwar strikt einkommensbezogen. Als einen ersten Schritt wollen wir nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung. Die Beiträge zur Rentenversicherung müssen weitgehend flexibilisiert und dem individuellen Einkommen entsprechend bemessen werden. Zudem wollen wir die Möglichkeit eröffnen, zusätzlich zum Pflichtbeitrag freiwillige Zahlungen zu leisten, um in guten Zeiten Lücken, wie sie etwa durch Zeiten der Auftragslosigkeit oder Arbeitslosigkeit entstehen, zu schließen. Auf diese Weise soll es möglich werden, in allen Phasen des Lebens in die Rentenversicherung einzuzahlen, ob man nun gerade angestellt, selbstständig tätig oder vorübergehend arbeitslos ist.
Ja, dafür wird DIE LINKE sich einsetzen. Die KSK ist zur Unterstützung von Kulturschaffenden mit geringen Einkommen geschaffen worden. Restauratoren erfüllen eine kulturell wertvolle Tätigkeit und haben somit, ebenso wie andere Kulturschaffende, einen Anspruch auf Unterstützung bei geringen Einkommen.
Für die SPD ist der Sozialstaat für alle da! Deshalb wollen wir auch neue Beschäftigungsformen wie die Solo - Selbstständigkeit absichern und in die Sozialversicherungen einbeziehen. Konkret wollen wir die Solo - Selbständigen bei ihren Beiträgen zur Krankenversicherung entlasten und sie in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Spezifische Versorgungssysteme wie die Künstlersozialkasse , die einen der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbaren Leistungsumfang bieten, sollen davon ausgenommen werden.
Die Aufnahme von Restauratorinnen und Restauratoren in die Künstlersozialversicherung ist nur im Einzelfall zu entscheiden. Das Künstlersozialversicherungsgesetz geht vom Begriff des Künstlers aus und enthält keine abschließende gesetzliche Definition zugangsberechtigter Berufsfelder, weil sich der Begriff des Künstlers seiner Natur nach nicht absolut festlegen lässt und zudem ständigen Veränderungen unterliegt. Allerdings hat die Rechtsprechung bezüglich des versicherungspflichtigen Personenkreises nach dem KSVG bei einzelnen Berufen Abgrenzungen vorgenommen. Dies gilt u. a. für Restauratorinnen und Restauratoren. Sie gehören grundsätzlich nicht zu dem nach dem KSVG versicherten Personenkreis, sofern sie nicht bei der Restaurationstätigkeit in nennenswertem Umfang eigenständig Werke herstellen (BSG v. 25.09.2001 - 3 KR 18/00 R). Damit kann im Einzelfall eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse vorliegen. Sollte diese nicht bestehen, wird nach unserem Model l eine Mitgliedschaft in den gesetzlichen Sozialversicherungssystemen gegeben sein.
Durch die so genannte "Friedensgrenze" zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und der berufsständischen Versorgung können ab 1995 nur noch Versorgungswerke der sogenannten klassischen verkammerten Freien Berufe gegründet werden, deren Kammer bis 1995 noch über kein Versorgungswerk verfügte. Damit wurde die Zahl der berufsständischen Versorgungswerke, deren Mitglieder sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen können, abschließend begrenzt. Die Gründung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung für die Gruppe der Restauratorinnen und Restauratoren würde daher auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen. Nach unserem Modell wird die gesetzliche Rentenversicherung grundsätzlich die solo - selbständigen Restauratorinnen und Restauratoren aufnehmen.
Wir Freie Demokraten wollen die Künstlersozialkasse fortlaufend weiterentwickeln und zukunftssicher machen. In diesen Überlegungen werden wir auch die Behandlung der Restauratorinnen und Restauratoren in Bezug auf die Künstlersozialkasse einfließen lassen und ihre geregelte Aufnahme prüfen.
Zur Zeit arbeiten wir in den diversen Gremien unserer Partei unter Hochdruck an der Reform des Krankenkassenwesens und einer Umgestaltung der Rentenversicherung. Dabei beziehen wir auch die Frage zu berufständischen Versorgungswerken mit ein.
Daher kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt ehrlicherweise noch nicht sagen, inwieweit die berufständischen Versorgungswerke durch unsere Reformvorschläge eventuell obsolet werden.
Der Restauratorenberuf ist zu einem wachsenden Anteil weiblich geprägt. Frauen stellen heute mehr als 90 % der Studienanfängerinnen. In Kombination mit der erwähnten Tatsache, dass der größte Teil der Restauratoren gar keine andere Möglichkeit hat, denn als „Solo-Selbständiger“ zu überleben, stellt die Frage der Familienplanung ein zentrales Risiko dar. In welcher Form wird Ihre Partei sich des Risikos der Unternehmensaufgabe und der Gefahr der Prekarisierung von Frauen im Beruf durch Familienzuwachs stellen?
Die CSU setzt sich dafür ein, dass Mütter und Väter Familie und Beruf aber auch die Pflege so miteinander vereinbaren können, dass es zu ihrem Leben passt. Wir wollen Eltern mehr Zeit und Flexibilität bei der Gestaltung ihres Familienlebens geben und sie bei der Verwirklichung ihrer Lebensentwürfe noch besser unterstützen.
Kein Land investiert mehr in den Krippenausbau als Bayern. Rund 1,4 Mrd. Euro wurden für den Ausbau der Plätze für die Altersgruppe U 3 bereitgestellt. Mit dem Sonderinvestitionsprogramm von rund 178 Mio. Euro können erstmals Betreuungsplätze von Geburt bis zum Schuleintritt gefördert werden.
Gleichzeitig sorgen wir für beste Qualität in der Kinderbetreuung: Seit 2013/2014 wurden zusätzliche 127 Mio. Euro in die frühkindliche Bildung investiert, zur Verbesserung u.a. der pädagogischen Arbeit, der Sprachförderung und zur Umsetzung der Inklusion in der Kindertagespflege zur Verfügung gestellt. Wir haben erreicht, dass der Anstellungsschlüssel von 1:11,5 auf 1:11 verbessert wurde. Kleinere Gruppen für die Kinder, das bedeutet: Mehr Personal in der Kinderbetreuung.
In einem nächsten Schritt werden wir zusammen mit dem Bund den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter umsetzen. Denn es darf nicht sein, dass Eltern Anspruch auf Kita und Kindergarten haben und ab der Grundschule plötzlich wieder auf private Betreuung angewiesen sind.
Wir wollen, dass Familien in Bayern den Betreuungsplatz bekommen, den sie sich wünschen. Für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie flexibilisieren wir die Öffnungszeiten, gewährleisten eine Betreuung in Rand- und Ferienzeiten und verbessern das Personal-Kind-Verhältnis weiter.
Mit dem Familienpakt Bayern, den die CSU-geführte Bayerische Staatsregierung 2014 mit den drei größten bayerischen Wirtschaftsverbänden beschlossen hat, fördern wir eine familienfreundlichere Arbeitswelt und setzen auch auf diese Weise Akzente für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
In unserer heutigen Gesellschaft wird die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer wichtiger. Viele junge Paare wünschen sich Kinder. Sie haben aber gleichzeitig Angst davor, durch Familienpausen im Berufsleben Nachteile zu erleiden. Diese Angst wollen wir FREIE WÄHLER jungen Familien nehmen. Wir wollen ein kinderfreundliches Bayern. Um das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ voranzubringen, setzen wir FREIE WÄHLER uns deshalb für eine kostenfreie Kinderbetreuung ebenso wie einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ein. Gleichzeitig wollen wir das Kindergeld und den Kinderfreibetrag bei der Einkommenssteuer erhöhen sowie einen Systemwechsel weg vom Ehegatten- hin zum Familiensplitting vollziehen. Wir wollen so junge Familien bei ihrem Kinderwunsch unterstützen und für diese die besten Voraussetzungen in Bayern schaffen.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie für alle zeichnet eine erfolgreiche Gleichstellungspolitik aus. Wir fördern Familien mit Kindern, insbesondere auch Alleinerziehende, und unterstützen flexible Arbeitszeitmodelle. Wir bauen Kinderbetreuungsangebote aus, verbessern ihre Qualität und flexibilisieren die Öffnungszeiten.
DIE LINKE findet die aktuelle Entwicklung von Selbstständigen besorgniserregend, da dieser Berufstatus immer mehr einer Selbstausbeutung gleicht. Deshalb fordert DIE LINKE nicht nur einen Mindestlohn für abhängig Beschäftigte, wir brauchen auch Mindesthonorare für Gewerke. Gerade Solo-Selbständige und kleine Handwerksunternehmen leiden oftmals unter einem ruinösen Dumpingwettbewerb. Es kann nicht sein, dass die A-Klasse der freien Berufe, also die Anwälte, Apotheker und Ärzte durch eine Gebührenordnung geschützt sind, während beispielsweise für Restauratoren die Entlohnung teilweise erniedrigend niedrig ist.
Für Familie braucht man Zeit. Zum einen, um mit dieser zusammen zu sein, zum anderen für die Familienaufgaben, die sie mit sich bring t, sei es die Fürsorgearbeit für Kinder, für pflegebedürftige Angehörige oder die Organisation des Alltags wie die Unterstützung bei Hausaufgaben oder der Haushalt. Meist übernehmen Frauen die Familienfürsorgeaufgaben und treten dafür entweder im Job kürze r oder nehmen es in Kauf, fast gänzlich auf ihre eigene Freizeit zu verzichten. Diese Situation gilt es zu ändern: Die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie bildet die Grundvoraussetzung für gleiche Teilhabechancen. Um die Familienfürsorge partnerschaftlich zu verteilen, fordern wir Arbeitszeitmodelle, die es Vätern und Müttern gemeinsam ermöglichen, ihre Kinder zu erziehen, den Haushalt zu managen oder Angehörige zu pflegen und trotzdem den Anschluss im Beruf zu halten und sich hier auch weiterzuentwickeln. Flexible Arbeitszeitmodelle, Homeoffice und Führungspositionen in Teilzeit müssen in den Betrieben und Unternehmen, aber auch im Öffentlichen Dienst zur Regel werden und nicht die Ausnahme bilden. Hierfür werden wir Anreize schaffen.
Eltern in Bayern sollen es einfacher haben, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Deshalb verbessern wir das Angebot und die Qualität an Kinderbetreuung – auch in den frühen Morgen - und Abendstunden und in den Ferien. Wir stellen die Kita in Bayern beitragsfrei und schaffen verlässliche Ganztagsschulen. Und wir stellen mehr Erzieher*innen ein. So wird sichergestellt, dass alle Kinder gut betreut werden und die gleichen Startchancen haben – unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.
Kein Kind darf in Bayern in Armut aufwachsen. Deshalb schaffen wir eine eigenständige Grundsicherung für Kinder. Damit bündeln wir die vorhandenen Familienleistungen und sorgen dafür, dass Unterstützung zielgerichtet ankommt. Jedem Kind steht ein fester Betrag zu, der Armut verhindert und allen ermöglicht, ihre Interessen zu entfalten.
Wir Freie Demokraten sehen, dass im Unternehmertum immer gewisse Risiken, wie aber auch Chancen liegen. Die Frage der Familienplanung stellt sich nicht allein nur bei Frauen, sondern natürlich für jeden in diesem Beruf tätigen Menschen. Durch ein gerechtes Steuersystem und Abbau der Bürokratie ist es aber unserer Meinung nach möglich, die Gefahr der Prekarisierung zumindest zu minimieren. Diesen Weg wollen wir gehen, nicht nur im Restauratorenberuf.
Im Prinzip läuft ihre Frage auf die allgemeingültige Lösung der Vereinbarung von Familie und Beruf hinaus. Dabei haben selbständig Tätige gegenüber Angestellten einige Vorteile. Sie müssen sich nicht mit einem Arbeitgeber abstimmen und können ihre Terminplanung weitgehend frei gestalten. Sie sind nur durch Kundenwünsche und Kundentermine gebunden. Andererseits sind selbständig tätige Frauen gegen Einkommensausfälle in Hinblick auf Familienzuwachs wesentlich schlechter geschützt, als diejenigen Restauratoren, die im Staatsdienst tätig sind. Diese Ungleichheit bewirkt auch, daß um die wenigen Stellen im Staatsdienst ein starker Wettbewerb herrscht. Eine Lösung wäre, die staatlichen Planstellen kräftig aufzustocken. Dies läuft aber im Endeffekt (da andere Berufsgruppen ähnliche Forderungen haben) auf eine immer größere Staatsquote hinaus, die wir als AfD ablehnen. Wir wollen keine griechischen Verhältnisse. Die Lösung kann daher nur im Gesellschaftspolitischen liegen. Das heißt, bei Familien muß das Einkommen eines Familienmitgliedes ausreichen, um die Familie zu ernähren. Für Alleinerziehende muß das Angebot an bezahlbaren Kindertagesstätten soweit ausgebaut und flexiblisiert werden, daß selbständig Tätige ohne große Einschränkungen ihren Beruf ausüben können.
Rund jeder dritte Restaurator arbeitet im Öffentlichen Dienst. Dort werden Restauratoren oft nicht ihren Qualifikationen entsprechend eingruppiert. Auch an den meisten staatlichen Museen und Stiftungen herrscht ein Ungleichgewicht zwischen den zu leistenden Aufgaben und den zur Verfügung stehenden, angemessen tariflich eingruppierten Stellen für Restauratorinnen und Restauratoren mit Hochschulqualifikation. Dies gefährdet auch den Schutz von Kulturgütern. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Restauratoren mit wissenschaftlichem Hochschulstudium ihrer Qualifikation entsprechend nach EG 13, statt wie bislang oft üblich, nach EG 9 eingruppiert werden?
Grundsätzlich setzen wir uns dafür ein, dass Tätigkeiten im Rahmen des bestehenden Tarifrechts eingruppiert werden. Die richtige Eingruppierung einer Tätigkeit ist allerdings eine arbeitsrechtliche Fragestellung und muss dort umgesetzt werden. Einem politischen Einfluss oder einer gesetzgeberischen Maßnahme ist sie nicht zugänglich.
Zur Eingruppierung ist zu erläutern: Sie erfolgt nach den Tätigkeitsmerkmalen der sogenannten Entgeltordnung (Anlage A zum TV-L). Dabei kommt es u. a. darauf an, welche Tätigkeiten überwiegend ausgeübt werden und welche tarifliche Wertigkeiten diese haben. In die Entgeltgruppe 9 sind demnach Restauratoren eingruppiert, die besonders schwierige Restaurierungs-, Präparierungs- oder Konservierungsarbeiten selbständig ausführen. In die Entgeltgruppe 13 eingruppiert werden nach der Entgeltordnung hingegen Beschäftigte mit Restaurierungs-, Präparierungs- oder Konservierungsarbeiten, deren Tätigkeiten wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung ebenso zu bewerten sind wie die Tätigkeiten der an kunstgeschichtlichen und kulturgeschichtlichen Sammlungen und Forschungseinrichtungen Beschäftigten mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und mit entsprechender Tätigkeit.
Damit ist nicht nur eine wissenschaftliche Hochschulausbildung, sondern auch die Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit entscheidend für die Eingruppierung. Beschäftigte haben aber die Möglichkeit prüfen zu lassen, ob ihre Eingruppierung tarifrechtskonform erfolgt. Andernfalls haben sie einen Anspruch auf entsprechend höhere Vergütung, der ggf. auch arbeitsrechtlich durchsetzbar ist.
Die Arbeit der Restauratoren ist unerlässlicher Bestandteil aller Institutionen, die dem Erhalt von Kulturgut und Denkmälern verpflichtet sind. Sie basiert auf wissenschaftlichen Kenntnissen und deren analytischer und methodischer Anwendung und schafft im Ergebnis neues Wissen, welches zur Erhaltung und Erforschung des Kulturgutes beiträgt. Aufgrund der gestiegenen Verantwortung gegenüber dem Kunst- und Kulturgut sowie die Erweiterung seines Aufgabenfeldes ist eine Hochschulausbildung unabdingbar für eigenständiges und verantwortliches Arbeiten. Die vielfältigen Anforderungen und das veränderte Berufsbild des Restaurators machen aus unserer Sicht eine Anpassung der Eingruppierung und eine angemessene Vergütung der Restauratoren unabdingbar. Während das gewandelte Berufsbild in den Entgeltordnungen auf Bundes- und kommunaler Ebene bereits Berücksichtigung gefunden hat, steht dies auf Landesebene noch aus. Wir FREIE WÄHLER werden uns daher für eine zeitgemäße und gerechte Regelung bezüglich der Eingruppierung einsetzen.
Wir wollen eine bedarfsorientierte Personalpolitik. Dazu brauchen wir eine Aufgabenanalyse, aber auch eine Aufgabenkritik als Grundlage für zukünftige Stellenpläne. Dabei gilt für uns der Grundsatz, dass Stellen, für deren Ausübung ein Hochschulabschluss vorausgesetzt wird, auch in die entsprechende Entgeltgruppe aufzunehmen sind. Die Abwälzung von Arbeiten in auf niedrigere Entgeltgruppen, lehnen wir ab. Sollte ein Bedarf an entsprechend qualifiziertem Personal da sein, müssen die Stellenpläne entsprechend angepasst werden.
Ja, DIE LINKE setzt sich für eine faire und gute Bezahlung aller Menschen ein. Wer einen gesellschaftlich wertvollen Beruf ausübt, verdient es, anständig bezahlt zu werden. Marktmechanismen à la „Augen auf bei der Berufswahl“ sind diskriminierend denjenigen gegenüber, die unsere Gesellschaft mit ihrer Arbeit besser machen. Dazu gehört auch die Erhaltung unserer Kulturgüter. Für DIE LINKE gilt: Gleiches Gehalt bei gleicher Arbeit.
Wir können Ihrer Argumentation uneingeschränkt folgen. Ein wissenschaftliches Hochschulstudium stellt eine Qualifikation dar, die bei der Eingruppierung im Öffentlichen Dienst abgebildet werden muss. Wir unterstützen daher Ihr Anliegen einer der Ausbildung entsprechenden Einstufung der Restaurator*innen mit Hochschulabschluss.
Wir Freie Demokraten bekennen uns klar dazu, dass Kultur und Denkmalpflege Aufgabe der Länder ist. Daher müssen diese Fragen in den jeweiligen Ländern selbst geklärt werden. Für die Freien Demokraten in Bayern sehen wir dies als Prüfauftrag bei einer möglichen Regierungsbildung.
Wir sind als AfD der Meinung, daß Staatsbedienstete schon jetzt erhebliche Privilegien gegenüber selbständig tätigen Freiberuflern genießen, als da sind beispielsweise krisensichere Arbeitsplätze. Da wie oben erwähnt, es keinen Mangel an Bewerbern um staatliche Stellen in Museen und Stiftungen gibt, scheint eine staatliche Anstellung auch bei einer Einstufung in EG 9 attraktiver zu sein, als sich selbständig zu machen.
Kultur ist in Deutschland Ländersache. Die Länder haben also im Kontext des Erhalts des Kulturerbes eine zentrale Rolle. Seit 2008 betreibt z.B. das Land Nordrhein-Westfalen unter Einbeziehung wissenschaftlicher Restauratorinnen in beratender, leitender und koordinierender Funktion das langfristig angelegte Förderprogramm „ Substanzerhalt von Kulturgütern – Das Restaurierungsprogramm Bildende Kunst des Landes Nordrhein-Westfalen“. Wird sich Ihre Partei wie vom Deutschen Nationalkomitee Denkmalschutz im Nachgang des Europäischen Kulturerbejahres gefordert dafür einsetzen, auch in Bayern ein zentrales breites und mit relevanten finanziellen Mitteln unterlegtes ähnliches Programm zum Schutz von Kulturerbe und Denkmalen zu entwickeln und umzusetzen?
Bayern ist schon jetzt Vorreiter bei der Pflege des kulturellen Erbes. Dies zeigt ein Blick in den Bericht über die vielen Veranstaltungen anlässlich des Kulturerbejahres sowie viele unterschiedliche Förderinstrumente.
So z.B. haben wir in Deutschland den 1. Entschädigungsfonds geschaffen, der 1973 gegründet wurde. Die Schaffung des Entschädigungsfonds durch das Bayerische Denkmalschutzgesetz als staatliches Sondervermögen in finanzieller Partnerschaft mit den Gemeinden hat segensreich gewirkt. Über 900 Millionen Euro konnten bisher aus diesem Sondervermögen landesweit für Denkmalsanierungen zur Verfügung gestellt werden. Schätzungen gehen davon aus, dass damit ein Sanierungsvolumen in der Größenordnung von 4,0 Milliarden Euro angestoßen worden ist. Die diversen Denkmalschutzbehörden (i. d. R. Landratsämter, kreisfreie Städte und Große Kreisstädte) beantragen die Zuwendungen aus dem Entschädigungsfonds beim Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Nähere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung zum Verwaltungsverfahren zur Inanspruchnahme des Entschädigungsfonds vom 13.05.2011.
Mit dem Landesamt für Denkmalpflege werden ebenfalls denkmalpflegerische Maßnahmen ergriffen. Aber auch über Steuererleichterungen werden der Schutz von Kulturerbe und Denkmalen gefördert. Nähere Informationen hierzu finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und in der Sonderveröffentlichungen: „Denkmalpflege Informationen" - Finanzielle Fördermöglichkeiten und Steuererleichterungen“
Die Sonderveröffentlichung wurde vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau und der Bayerischen Architektenkammer erstellt.
Weitere Zuschüsse zum Denkmalschutz sind über die Bayerische Landesstiftung (https://www.landesstiftung.bayern.de/die-stiftung.html) möglich. Die Bayerische Landesstiftung, die ihre Gründung der Vereinigung der Bayerischen Staatsbank mit der Vereinsbank verdankt, besteht seit 1972. Bayern war bereits damals Vorreiter bei der Privatisierung wobei der Verkaufserlös nicht einfach dem Staatshaushalt zugeschlagen, sondern weit vorausschauend ein eigenständiges, dauerhaftes und flexibles Förderinstrument geschaffen wurde. Als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts verfolgt sie gemeinnützige und mildtätige Zwecke auf sozialem und kulturellem Gebiet. Seit der Gründung der Stiftung wurden im kulturellen und sozialen Bereich für über 10.000 Projekte Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von rund 600 Millionen Euro bewilligt. Dabei geht die Bandbreite der Förderung von wenigen Tausend Euro bis zu Maßnahmen, die mit mehreren Hunderttausend Euro oder in Ausnahmefällen auch mit einem Millionenbetrag gefördert werden. Der Schwerpunkt der Fördertätigkeit liegt im kulturellen Bereich bei Baumaßnahmen zur Instandsetzung von bedeutenden Bau- und Kunstdenkmälern in Bayern. Dazu gehören vor allem Kirchen, Klosteranlagen, Schlösser, Burgen, historische Rathäuser und ähnliche Baudenkmäler. Auch die Förderung von überregional bedeutsamen nichtstaatlichen Museen gehört zur Förderpalette der Bayerischen Landesstiftung.
Die Vielfalt der Maßnahmen zeigt, dass die CSU die Pflege des eigenen Kulturerbes sehr engagiert angeht und unterstützt. Jedes Jahr lässt der Freistaat Bayern eine Fülle von Gebäuden, Denkmälern, Büchern, Gemälden, Handschriften und vieles mehr, wie Neuschwanstein, die Residenz München, die Bayerische Staatsbibliothek etc. restaurieren - womit u.a. auch eine sehr große Anzahl an Restauratoren beschäftigt ist.
Die Sicherung und Erhaltung von Kulturdenkmälern muss ein Schwerpunkt der bayerischen Kulturpolitik sein. Wir FREIE WÄHLER stehen daher einem zentralen landesweiten Förderprogramm zum Erhalt von Kulturgütern und Denkmälern durchaus positiv gegenüber. Mit einem staatlichen Restaurierungsprogramm könnten Museen und Sammlungen zielgerichtet darin unterstützt werden, dringend notwendige und für ihre Arbeit unerlässliche Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen durchzuführen.
Wir wollen Denkmalschutz und Denkmalpflege stärker fördern. Die Staatsausgaben für Kultur sind in den vergangenen Jahren vermehrt in Großprojekte geflossen. Dies führt dazu, dass für notwendige Dinge wie den Schutz unseres Kulturerbes Mittel fehlen. Das wollen wir ändern.
Ja, der Schutz und Erhalt unserer Kulturgüter ist eine wichtige Aufgabe, die vom Staat stärker finanziert werden muss.
Die Mittel im Bereich der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes wurden in der Vergangenheit immer wieder drastisch gekürzt. Im Jahr 1990 betrug die Fördersumme noch 25 Millionen Euro. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 lag der Ansatz für die Kunst- und Geschichtsdenkmäler gerade noch bei elf Millionen Euro pro Jahr. Die SPD setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die Finanzierungsgrundlage von 1990 wiederhergestellt wird. Denkmalschutz ist ein wirkungsvolles Förderprogramm für das heimische Handwerk, sichert Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze, ist Wertschöpfung für die Region und schützt unsere Kulturgeschichte.
Mit dem Restaurierungsprogramm Bildende Kunst unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Museen und Sammlungen darin, dringend notwendige und für ihre Arbeit unerlässliche Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen durchzuführen. Das Programm ist sicher eine sinnvolle Ergänzung zum Erhalt der Denkmäler. Neben einer grundsätzlich verbesserten Finanzierung halten wir auch das Förderprogramm zur Substanzerhaltung für sinnvoll.
Der Schutz unseres Kulturerbes und unserer Denkmäler ist für uns Freie Demokraten ein klassischer staatlicher Auftrag. Hier muss im Falle einer Regierungsbeteiligung klar geprüft werden, welche weitergehenden Möglichkeiten der Förderung der Freistaat Bayern zur Verfügung hat.
Hier finden Sie alle Fragen und Antworten zusammengefasst in einem PDF-Dokument und als Synopse.