Am 25. Mai 2018 werden die europaweite Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von 2016 und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 2017 verbindlich. Mit diesen neuen Verordnungen erweitert sich der Anwendungsbereich des Datenschutzes mit dem Ziel, die Verbraucherrechte zu stärken. Für alle Daten verarbeitende Stellen, z.B. kommerzielle Unternehmen und auch Verbände, bedeutet dies, dass diese mit strengeren Regulierungen rechnen müssen. Daher ist es empfehlenswert, sich spätestens jetzt mit dem Thema zu befassen. Der VDR kann keine rechtsverbindlichen Empfehlungen geben, möchte Ihnen zur Orientierung aber einige hilfreiche Links nennen: