Das FH-Diplomstudium der Konservierung und Restaurierung von Kunst- und Kulturgut ist mit dem Universitätsdiplom- und Masterstudium gleichzusetzen. Zu diesem Schluss kommt das juristische „Gutachten FH-Diplome“, das dem Verband der Restauratoren jetzt druckfrisch vorliegt.
Hintergrund für die Erstellung des Gutachtens war, dass es im Zuge der Bologna-Reform zu einer generellen Gleichstellung von FH-Diplomen und Bachelorabschlüssen kam. Dabei wurde nicht zwischen den Studienfächern unterschieden. Die Besonderheiten der Restauratoren-Ausbildung in Deutschland fanden demnach keine Berücksichtigung. Dies wäre jedoch nach Auffassung nicht nur vieler Restauratoren sondern auch vieler Fachleute verwandter Disziplinen notwendig gewesen. Denn es kam durch diese Regelung seither zu einer faktischen Abwertung des Diploms FH auf Niveau 6 des DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) mit zahlreichen Nachteilen für FH-Diplomierten – angefangen bei niedrigeren Stellendotierungen über den Ausschluss von Führungspositionen im öffentlichen Dienst bis hin zum Ausschluss aus der Lehre sowie dem Ausschluss von Projekt- und Bauleitungsfunktionen bei Ausschreibungen.
Dagegen regte sich schnell Widerstand. 2011 schlossen sich Restauratoren sowie Fachleute aus Nachbarschaftsdisziplinen zusammen, woraus sich 2012 im Verband der Restauratoren (VDR) der Arbeitsausschuss Interessengemeinschaft der Diplom-Restauratoren (FH) im VDR bildete. Dieser setzt sich seither für die längst überfällige, vom Verband der Restauratoren schon lange vollzogene Anerkennung der Gleichwertigkeit von Diplom FH und Diplom Universität im Bereich Restaurierung ein.
Ein 2014 beauftragtes Rechtsgutachten sollte die Besonderheiten der Restauratoren-Ausbildung in Deutschland berücksichtigen, die verschiedenen Ausbildungsgänge miteinander vergleichen und ihre Wertigkeit in einen europäischen Rahmen stellen. Hunderte Restauratorinnen und Restauratoren leisteten hierzu einen essentiellen finanziellen Beitrag.
Das Gutachten vom 27. März 2018 veranschaulicht nun systematisch die Entwicklung der Hochschulausbildungen in Deutschland im Zeitraum 1970-2015. Zudem gibt es einen Überblick über das Punktesystem des Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmens (DQR/EQR).
Auf dieser faktischen Grundlage zieht das Gutachten den Vergleich zwischen den akademischen Abschlüssen Diplom, FH-Diplom und Bachelor/Master. Dabei kommt es unter anderem zu dem Schluss, dass im Bereich Konservierung und Restaurierung das FH-Diplomstudium mit dem universitären Diplom- und Masterstudium gleichzusetzen ist, der BA dagegen mit seinen Praxis- und Studienzeiten weit unterhalb der Anforderungen des FH-Diploms liegt.
Der Arbeitsausschuss der Diplom-Restauratoren (FH) im VDR zeigt sich zufrieden über dieses Fazit. „Damit liegt nun endlich eine differenzierte Einordnung des FH-Diploms mit belastbaren Zahlen vor“, freuen sich die Initiatoren des Gutachtens Hildegard Heine, Markus Döll und Markus Bennemann. „Es war uns wichtig, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, wie die Ausbildung von Restauratoren in Deutschland vor und nach der BA/MA-Umstellung verlaufen ist, was sie im Vergleich mit anderen Studiengängen so besonders macht und weshalb das FH-Diplom kein BA sein kann, sondern gleichwertig dem MA angesehen werden muss! Gleichzeitig wollten wir darauf aufmerksam machen, welche einschneidenden wirtschaftlichen Konsequenzen der undifferenzierte Beschluss der KMK von 2003 für viele Mitglieder unserer Berufsgruppe bedeutet und wie grundsätzlich dadurch der notwendige, qualitativ hochwertige Erhalt von Kunst- und Kulturgut in Deutschland in Frage gestellt wird. Wir hoffen nun sehr, dass das Gutachten zu einer Richtschnur für Politik sowie öffentliche und private Arbeitgeber wird und als ein weiterer Baustein für die Bemühungen des VDR um berufliche Anerkennung dient.“
Der Arbeitsausschuss und auch das Präsidium des VDR wünschen sich, dass sich die Politik dem Dialog öffnet: „Wir fordern die politisch verantwortlichen Instanzen dazu auf, die fehlerhafte Einordung des FH-Diploms im Bereich der Konservierung und Restaurierung zu korrigieren und es den Abschlüssen MA und Diplom Universität gleichzustellen und es nach DQR-Level 7 zu bewerten.“
Download Gutachten (PDF, 33MB)
Anmerkung zum Vorpraktikum an der FH Potsdam im Diplomstudiengang