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Geschäftsstelle Verband der Restauratoren e.V.
Tel. +49 (0)228 9268970
info(at)restauratoren.de
Aktuelles aus der Landesgruppe Sachsen-Anhalt
Berufstitelschutz für Restauratoren
Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt sichert die Qualität der Restaurierung von Kulturgut und schützt den Verbraucher
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 02. Februar 2011 mit großer Mehrheit den von CDU und SPD eingebrachten und von der LINKEN unterstützten Gesetzesantrag für ein „Restauratorgesetz“ verabschiedet. Das Gesetz legt fest, dass nur noch Restauratoren mit entsprechender Qualifikation diese Berufsbezeichnung tragen und bei öffentlichen Ausschreibungen berücksichtigt werden dürfen.
Der Verband der Restauratoren (VDR) mit seinen rund 2.500 Mitgliedern unterstützt das neue Gesetz und die Einführung einer Liste, in die sich Restauratoren nach Vorweisen ihrer qualitativen Eignung eintragen lassen können. Für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist diese Liste verbindlich. Die Berufsbezeichnung „Restaurator/Restauratorin“ darf nur derjenige führen, der durch Eintrag in die Liste seine fachliche Qualifikation nachgewiesen hat. Dieses Gesetz eines kulturbewussten Bundeslandes ist ein wichtiger Schritt hin zur Bewahrung unseres kulturellen Erbes. Auch der private Verbraucher kann sich nun bei der Suche nach einem geeigneten Restaurator an der Liste orientieren.
Kritiker, die bei der Anhörung zum Gesetz ebenfalls zu Wort kamen, befürchteten vor allem einen übermäßigen bürokratischen Aufwand und dass verwandte naturwissenschaftliche Berufsgruppen eventuell einen Eintrag in die Restauratorenliste einklagen könnten. Diese Kritik hält der VDR für unbegründet. Ein ähnliches Gesetz gibt es in Mecklenburg-Vorpommern seit zehn Jahren. Dort fällt, nach den bisherigen Erfahrungen, der bürokratische Aufwand nicht ins Gewicht und es ist auch nicht zu Klagen von anderen Berufsgruppen gekommen.
Allerdings bedauert der VDR, dass man es bisher nur geschafft habe, in einzelnen Bundesländern den für die Bewahrung des kulturellen Erbes so wichtigen Berufstitelschutz zu gewährleisten. Eine bundesdeutsche Lösung wäre wesentlich besser. In den 14 anderen Bundesländern kann sich nach wie vor jeder Restaurator nennen und an historischem und wertvollem Kulturgut ohne irgendeinen Nachweis seiner Qualifikation Hand anlegen.
Zum "Restauratorgesetz des Landes Sachsen-Anhalt"
Jeder Restaurator, der in Sachsen-Anhalt arbeiten möchte, kann sich an das Landesverwaltungsamt wenden und von dort die nötigen Unterlagen zur Eintragung in die Restauratorenliste Sachsen-Anhalt anfordern.
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat Wirtschaft - Zeichen 301.2.1-Restaurator
Herr Könnecke
Postfach 20 02 56
06003 Halle
