Mitgliedschaft im VDR

Werden Sie Mitglied im Verband der Restauratoren!

 

Viele Argumente sprechen für uns:

Der VDR ist der Berufs- und Fachverband für alle Restauratoren in Deutschland. Wir vertreten die Belange unserer Mitglieder gegenüber Politik und Verwaltung, wir stärken das Berufsbild der Restauratoren in der Öffentlichkeit und bieten unseren Mitgliedern Beratung und Unterstützung in allen beruflichen Fragen.

 

Im VDR gibt es verschiedene Arten von Mitgliedschaften, die mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten verbunden sind. Wählen Sie die für Sie passende Kategorie aus und schicken uns den Link für Dateidownload folgtMitgliedsantrag (hier als pdf; 27 KB). Bei Fragen berät Sie gern die VDR-Geschäftsstelle

 

 


Mitgliedsarten und Aufnahmevoraussetzungen

 


Ordentliche Mitglieder


Die Ordentliche Mitgliedschaft im VDR ist personengebunden.

Ordentliche Mitglieder haben ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und in den Fach- und Landesgruppen, denen sie angehören. Sie wählen das Präsidium (den Vorstand im Sinne des Vereinsrechts) in direkter Wahl und bestimmen auch die Vorsitzenden der Fach- und Landesgruppen, die wiederum im erweiterten Vorstand tätig sind. Sie können Anträge an die Mitgliederversammlung stellen. Ordentliche Mitglieder können zu Vorstandsmitgliedern oder zum Präsidiumsmitglied gewählt werden. Damit bestimmen die Ordentlichen Mitglieder die politischen Aktivitäten und die fachliche Entwicklung des Verbandes mit.

Den Ordentlichen Mitgliedern ist es vorbehalten, die Bezeichnung ‚Restaurator VDR’ zu führen.


Aufnahmevoraussetzung:


1) In der Regel ist ein Hochschulabschluss (Diplom oder Master) auf dem Gebiet der Konservierung/Restaurierung erforderlich. Dieser Abschluss kann an einer Universität, einer Kunsthochschule oder einer Fachhochschule erworben sein.

Nachweis: Bitte legen Sie Ihrem Antrag eine Kopie des Hochschulzeugnisses bei.


2) Für Antragsteller ohne Hochschulabschluss auf dem Gebiet der Konservierung/Restaurierung gilt:

Sie müssen den Beruf des Restaurators/der Restauratorin über einen längeren Zeitraum ausgeübt haben, i.d.R. einen Studienabschluss in einem anderen Studiengang besitzen und langjährige, besondere Leistungen bei ihren restauratorischen Tätigkeiten nachweisen.


Nachweis:
- Darstellung des beruflichen Werdegangs als Restaurator/Restauratorin (mindestens 10 Jahre Berufspraxis bei AntragstellerInnen ohne Hochschulabschluss)

- ggf. Kopie des Hochschulzeugnisses

- Nachweis der besonderen Leistung durch Gutachten, Dokumentationen und andere geeignete Dokumente

 


Korrespondierende Mitglieder


Natürliche und juristische Personen (also Institutionen und Einrichtungen) können die Korrespondierende Mitgliedschaft erwerben.

Korrespondierende Mitglieder haben das Recht, in den Fach- und Landesgruppen des Verbandes beratend mitzuwirken. Anders als die Ordentlichen Mitglieder haben sie kein Stimm-, Wahl- und Antragsrecht und dürfen sich auch nicht ‚Restaurator VDR’ nennen.


Aufnahmevoraussetzung:

Voraussetzung ist, dass der Antragsteller die Ziele des Verbandes unterstützt und in einem regelmäßigen fachlichen Austausch mit dem Verband steht.


Nachweis:
Die Entscheidung über die Aufnahme als Korrespondierendes Mitglied wird im zweimal jährlich tagenden Vorstand getroffen. Reichen Sie bitte deshalb Ihren Antrag möglichst rechtzeitig ein. Natürliche Personen fügen bitte – soweit vorhanden – eine Kopie des Hochschulzeugnisses in einer verwandten Studienrichtung bei. Gutachten oder Dokumentationen oder andere Informationen zur Person und zum Werdegang sind i.d.R. nicht zwingend erforderlich, bei der Beurteilung Ihres Antrages aber hilfreich.

 


Mitglieder in Ausbildung


Mitglieder in Ausbildung sind PraktikantInnen oder Studierende. Sie haben das Recht, in den Organen und Fachgruppen des Verbandes beratend mitzuarbeiten. Der/die Vorsitzende der Fachgruppe ‚Mitglieder in Ausbildung’ ist im Vorstand stimmberechtigt. Mitglieder in Ausbildung haben aber kein Stimm-, Wahl- und Antragsrecht.


Aufnahmevoraussetzung:

Antragsteller müssen entweder seit mindestens drei Monaten ein studienvorbereitendes Praktikum absolvieren oder in einem Hochschulstudiengang für Konservierung/Restaurierung eingeschrieben sein.


Nachweis:

Für PraktikantInnen: Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie des Praktikantenvertrages und einen Versicherungsnachweis bei.

Für Studierende: Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Immatrikulationsbescheinigung bei.

In beiden Fällen muss der Nachweis jährlich erneuert werden.

 


Fördernde Mitglieder


Fördernde Mitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die durch ihre Mitgliedschaft die Verbandsziele unterstützen. Dieses Angebot richtet sich u.a. an Firmen und Unternehmen im Umfeld der Restaurierung/Konservierung. Wenn Sie sehen möchten, welche Firmen den VDR bereits unterstützen, wählen Sie bitte die Liste der Fördermitglieder

Fördermitglieder haben weder Stimm-, Wahl- noch Antragsrecht und können auch nicht den Titel ‚Restaurator VDR’ führen. Sie erhalten aber vergünstigte Leistungen.


Aufnahmevoraussetzung und Nachweis:

Die Geschäftsstelle berät Sie gern über alle Möglichkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft. Der Vorstand des VDR berät über Ihren Antrag.

 


Mitglieder im Ruhestand


Ordentliche Mitglieder, die in Rente gehen oder eine Pension beziehen, können auf Antrag von der Beitragszahlung freigestellt werden. Sie behalten alle Rechte, die sie als Ordentliches Mitglied hatten, mit der Ausnahme, dass sie die Fachzeitschrift ‚Beiträge zur Erhaltung von Kunst- und Kulturgut’ nicht mehr kostenlos erhalten.


Aufnahmevoraussetzung:

Ein formloser Antrag genügt zur Umwandlung der Ordentlichen Mitgliedschaft in die Mitgliedschaft im Ruhestand.


Nachweis:

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie des Rentenbescheids oder der Pensionsurkunde bei.

 

Alles zu den Aufnahmevoraussetzungen finden Sie auch in der Satzung

 

 



Mitgliedsbeiträge


Der Mitgliedsbeitrag im VDR wird pro Kalenderjahr jeweils am 31.1. eines Jahres fällig. Sie haben die Möglichkeit, auf Rechnung oder per Lastschriftverfahren Ihren Beitrag zu entrichten.


Ordentliche Mitglieder      
              EUR 185
Assoziierte Mitglieder                     EUR 150

Korrespondierende Mitglieder:          EUR 126

Mitglieder in Ausbildung:                 EUR 50

Fördernde Mitglieder:                     mind. EUR 296 


Außerdem wird eine einmalige Aufnahmegebühr fällig:

Für Ordentliche Mitglieder, Korrespondierende Mitglieder und Fördermitglieder: EUR 51

Für Mitglieder in Ausbildung und Assoziierte Mitglieder: EUR 13


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